Notare: Volljuristen mit hoheitlichen Befugnissen
Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes und übernehmen in unserer Gesellschaft viele wichtige Aufgaben. Sie beraten ihre Mandanten, erstellen Vertragsentwürfe, beglaubigen Dokumente und erstellen Urkunden, welche über eine besondere Beweiskraft verfügen.
Notare sind damit ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes in Deutschland. Sie stehen für Gerechtigkeit und Wahrheit ein und schützen dabei besonders diejenigen, die aufgrund mangelnder Erfahrung benachteiligt werden könnten. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit begleitet sie dabei ständig.
Inhaltsverzeichnis
Anzahl Notare in Deutschland
Organisiert sind Notare über die Notarkammern der verschiedenen Oberlandesgerichte, welche alle der Bundesnotarkammer angehören.
Der folgenden Grafik können Sie die aktuelle und vergangene Anzahl der in Deutschland tätigen Notare entnehmen.
2018 waren in Deutschland 7.179 Notare tätig. 5.460 davon taten dies in der Form von Anwaltsnotaren und 1.719 als hauptberufliche Notare. Die Anzahl der Anwaltsnotare hat in den letzten fünf Jahren tendenziell leicht abgenommen und die Zahl der hauptberuflichen Notare leicht zugenommen.
Dahingegen blieb die absolute Zahl der Notare in den letzten vier Jahren weitestgehend konstant.
Betrachtet man einen längeren Zeitraum, so ist die Zahl der Notare insgesamt rückläufig. Seinen Höhepunkt hatte sie um das Jahr 2000 herum.
Seither ist diese Zahl um rund 32% gefallen. Den größten Anteil daran haben die Anwaltsnotare, deren Anzahl seit 2000 von 8.838 um ca. 38% auf 5.460 gesunken ist.
Die Ausbildung zum Notar und die verschiedenen Berufsausübungsformen
Das mögliche Aufgabenfeld eines Notars ist sehr umfangreich, betrachtet man die verschiedenen Bereiche, in denen sie tätig sind. Daher ist der Beruf des Notars für viele Juristen eine interessante Option.
Doch wie wird man eigentlich Notar?
Für die Arbeit als Notar ist die Befähigung zum Richteramt notwendig. Daher muss das Jurastudium mit dem ersten und zweiten Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen werden.
Es gelten also die gleichen Berufsvoraussetzungen wie für Rechtsanwälte. Weitere Gemeinsamkeit sind, dass es sich um Frei- und Kammerberufe handelt. Daher werden beide Berufe selbstständig ausgeführt und unterliegen strengen Zugangsvoraussetzungen.
Heißt das also, dass alle Volljuristen anstatt einer Kanzlei ein Notariat gründen können? Ganz so einfach funktioniert es bei Notaren nicht, denn hier gibt es noch mehr zu beachten.
Anders als bei Rechtsanwälten handelt es sich bei Notaren nämlich um Träger eines öffentlichen Amtes. Sie werden daher in das Amt bestellt.
Juristen können auf zwei verschiedene Arten als Notar tätig sein. Als Anwaltsnotar und als hauptberufliche Notare (Nurnotar).
Notare, die als Anwaltsnotare tätig sind, haben gleichzeitig eine Zulassung als Rechtsanwalt und gehen beiden Berufen nach, wohingegen Nurnotare dem Beruf des Notars hauptberuflich ausüben und keine zusätzliche Rechtsanwaltszulassung besitzen.
Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um dem Beruf des Notars nachzugehen, ist in der Bundesnotarordnung (BnotO) geregelt.
Zur Ausübung des hauptberuflichen Amtes müssen Notaranwärter einen dreijährigen Dienst ableisten, in welchem sie einem bereits fertig ausgebildeten Notar zur Seite stehen und von diesem ausgebildet werden. Währen dieser Zeit tragen sie die Berufsbezeichnung Notarassessor.
Anwaltsnotare hingegen müssen bereits mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt und davon mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich tätig gewesen sein. Zusätzlich muss eine notarielle Fachprüfung erfolgreich abgelegt werden. Zuletzt kommt eine Reihe notarspezifischer Fortbildungen bei den Notarkammern hinzu.
Notare haben ein umfangreiches Aufgabenspektrum
Die Tätigkeiten des Notars dienen der vorsorgenden Rechtspflege und bestehen größtenteils aus Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Beglaubigungen und der neutralen Beratung seiner Mandanten.
Notare sind wichtige Rechtsdienstleister bei Immobiliengeschäften
Das Geschäft mit Immobilien ist ohne Notare kaum denkbar. Werden Grundstücke, Bauplätze, Häuser, Wohnungen oder andere Immobilien gehandelt, sind stets Notare involviert.
Werden Immobilien ge- und verkauft, geht es meistens um sehr große Geldbeträge. Gerade für Privatpersonen handelt es sich hierbei meistens um Großteile der Ersparnisse und des Vermögens. Häufig müssen beim Kauf nicht unerhebliche Darlehen aufgenommen werden.
Daher bedarf es in diesen Situationen eines unabhängigen Rechtsberaters, welcher sicherstellt, dass keiner der Involvierten benachteiligt wird und beide Seiten professionell beraten werden.
Der Notar sorgt in diesen Angelegenheiten nicht nur für eine unparteiische Beratung, sondern auch für eine fehlerfreie vertragliche Ausgestaltung des Geschäfts. Die anschließende Beurkundung der jeweiligen Verträge gehört selbstverständlich auch zu den Leistungen des Notars.
Je nach dem, um welche Art von Immobilie es sich handelt, können die Kaufverträge erheblich variieren.
Gerade Bauträgerverträge, die eine Kombination aus Kauf- und Bauvertrag darstellen, sind besonders kompliziert. Hierbei bietet der Verkäufer gleichzeitig ein Grundstück und den zukünftigen Bau eines Hauses an.
Vor allem in puncto Gewährleistung muss bei den Verträgen alles stimmen, sonst kann es später zu unerwünschten Überraschungen kommen. Darüber hinaus sind die Themen Abnahme und Fristen für Baufortschritte und die Fertigstellung sind relevant.
Auch bei Wohnungskäufen gibt es schwierige Fragen, zum Beispiel bei Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Da es hier um die unbestreitbare Zuordnung von Eigentum und Fragen des Zusammenlebens mit Dritten geht, ist eine notarielle Beratung an dieser Stelle ratsam.
Außerdem ist der Notar dafür zuständig, relevante Unterlagen einzuholen und die korrekte Arbeit der zuständigen Behörden sicherzustellen. Hierzu gehören beispielsweise die nötigen Änderungen im Grundbuch.
In diesem Zusammenhang werden Notare beispielsweise in Fragen der Lastenfreiheit benötigt. Eine Immobilie ist lastenfrei, wenn im Grundbuch keine Ansprüche und Rechte Dritter zu Lasten der Immobilie bestehen.
Erbe und Übertragung zu Lebzeiten
Damit bei einem Todesfall den Wünschen des Verstorbenen bezüglich des Verbleibs seiner Vermögenswerte entsprochen werden kann, sollte sich jeder frühzeitig darum kümmern, diese Angelegenheit für sich persönlich zu klären. Die vorherige Konsultation eines Notars ist ratsam.
Bemüht man sich nicht um eine persönliche Regelung seiner Vermögensangelegenheiten im Todesfall, greift die gesetzliche Erbfolge, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt ist. Das kann zum Teil unerwünschte Ereignisse nach sich ziehen, wenn man sich nicht umfassend informiert. Auch an dieser Stelle kann ein Notar beraten.
Der klassische Weg ist das Erbe mit einem Testament. Allerdings ist es schwierig, ein fehlerfreies Testament anzufertigen. Zu groß ist die Gefahr, dass dessen Rechtskräftigkeit angefechtet wird, falls sich Fehler eingeschlichen haben. Daher ist es dringend ratsam, eine Beratung einzuholen und das Testament notariell beurkunden zu lassen.
Für die Archivierung der fertiggestellten Testamente gibt es das Zentrale Testamentsregister, welches die Bundesnotarkammer zur Verfügung stellt. Dieses stellt sicher, dass das Testament sicher verwahrt und im Todesfall auch auf jeden Fall gefunden wird.
Doch das Erbe ist nicht die einzige Option, das Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben. Eine weitere Möglichkeit, sein Besitz zu übertragen, ist die Übertragung zu Lebzeiten. Häufig spricht man in diesem Kontext auch von einer Schenkung.
Oftmals wird diese Variante bei Unternehmensnachfolgen und der Übergabe von Grundeigentum gewählt. Von einer vorweggenommenen Erbfolge spricht man, wenn bei diesem Vorgang die Erbfolge miteinbezogen wird.
Da es sich auch bei diesen Vorgängen wieder um rechtlich diffizile Sachverhalte handelt, ist es unbedingt ratsam, einen Notar hinzuzuziehen. Dieser hat eine beratende Funktion und bereitet die jeweiligen Dokumente vor.
Hinzu kommt die Tatsache, dass bei einigen Übertragungen von Vermögenswerten die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Vorsorge
Auch die Vorsorge gehört zu den wichtigen Themen, über die man sich im Vorhinein Gedanken machen muss, um Angehören später schwierige Entscheidungen abzunehmen und sicherzustellen, dass den eigenen Wünschen im Fall der Fälle entsprochen wird.
Es geht um die Frage: Wie steht es um meine Angelegenheiten, wenn ich mich in einer körperlich oder geistig kritischen Situation befinde und selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Jeder kann in eine solche Situation gelangen und es ist besser, wenn man in gewisser Weise vorbereitet ist.
Dabei geht es nicht nur um Gesundheitsvorsorge und wie aus medizinischer Sicht mit der betroffenen Person verfahren werden soll. Auch die Verwaltung des Vermögens und das Aufenthaltsbestimmungsrecht sind Sachverhalte, bei denen es ratsam ist, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Zu diesen Vorsorgemaßnahmen gehören die General- und Vorsorgevollmacht ebenso wie die Betreuungs- und Patientenverfügung.
Da all diese Angelegenheiten für die Betroffenen und ihr Umfeld von außerordentlich großer Bedeutung sind, liegt es nahe, einen Notar miteinzubeziehen, damit alle Entscheidungen hieb- und stichfest festgehalten werden.
Eine der Hauptaufgabe der Notare liegt sicherlich in der Beurkundung der Vollmachten und Verfügungen, damit die Authentizität der Dokumente zweifelsfrei feststellbar ist. Zusätzlich können sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Und auch eine vorherige Beratung durch den Notar ist wichtig, da es sich nicht nur um ein persönlich bedeutendes, sondern auch um rechtlich schwieriges Feld handelt. Die Beteiligten sollten professionell über alle Möglichkeiten informiert werden.
Auch mit der vertraglichen Gestaltung der Vorsorgemaßnahmen wird der Notar beauftragt. Es ist unerlässlich, dass die Formulierungen der jeweiligen Dokumente unstreitig zutreffend und rechtlich unanfechtbar sind. Nur durch Zuhilfenahme eines Notars kann an dieser Stelle absolute Rechtssicherheit garantiert werden.
Unternehmen sind zu verschiedenen Zeitpunkten auf die Arbeit von Notaren angewiesen
Bereits bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich eine Fülle an Rechtsfragen, die richtig beantwortet werden sollten. Falls an dieser Stelle Gesetze verletzt werden, kann das zum Teil erhebliche Auswirkungen für den Unternehmer und das Unternehmen haben.
Um sich diesen Problemen zu stellen, ist eine fachkundige Beratung durch einen Notar ratsam. Die Wahl der passenden Rechtsform ist sicherlich eine der bedeutendsten Fragen für die Unternehmung. Dabei ist besonders das Thema Haftung wichtig.
Hat der Unternehmer vor, als Einzelkaufmann zu arbeiten, muss er sich von einem Notar in das Handelsregister eintragen lassen.
Außerdem verlangt der Gesetzgeber bei zahlreichen Sachverhalten, die sich im Gesellschafts- und Handelsrecht bewegen, notarielle Beurkundungen. So auch bei der Gründung einer GmbH.
Zusätzlich beraten Notare Unternehmer auch im laufenden Betrieb, zum Beispiel wenn Veränderungen am Gesellschaftsvertrag vorgenommen werden sollen. Sie stellen sicher, dass diese Vorgänge reibungslos und ohne rechtliche Probleme vonstattengehen. Dabei arbeiten sie häufig mit dem unternehmensinternen Syndikusanwalt zusammen.
Hierzu zählen zum Beispiel Umwandlungen eines Unternehmens, bei denen die Rechtsform gewechselt wird. Dies kann vonnöten sein, wenn das Unternehmen seit längerer Zeit Bestand hat und einigen Veränderungen unterworfen war.
Auch bei Fragen bezüglich der Unternehmensnachfolge sind Notare die richtigen Ansprechpartner. Hierzu kommt es, wenn das Unternehmen an eine andere Person verkauft oder z.B. an einen Angehörigen abgegeben werden soll.
Unternehmensnachfolgen sind kompliziert, da sie Sachverhalte aus vielen unterschiedlichsten Rechtsgebieten vereinen. Daher ist eine sachverständige Person notwendig, um eine umfassende Beratung vorzunehmen.
Weitere Möglichkeiten, das Unternehmen zu verkaufen, sind Asset- und Share-Deals. Ob ein Notar an diesen Übertragungen beteiligt sein muss oder kann, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und ist von Transaktion zu Transaktion unterschiedlich.
Auch in Familienangelegenheiten spielen Notare eine bedeutende Rolle
Eines der hoffentlich schönsten Erlebnisse im Leben eines Paares, die Hochzeit, bedarf einiger Vorbereitung, was verschiedene Rechtsfragen anbelangt. Mit der Eheschließung gehen einige Regelungen einher, deren Auswirkungen teils im Verlauf der Ehe und teils am Ende der Ehe eintreten.
Geregelt sind diese Gesetze im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie betreffen überwiegend die Bereiche Güterrecht, Unterhalt und Versorgung im Alter.
Da nicht jedes Ehepaar nach den bestehenden Regelungen des Gesetzes leben möchte, gibt es die Möglichkeit, einige dieser Regelungen durch die Schließung eines Ehevertrags zu verändern.
Da es nur selten der Fall ist, dass beide Ehepartner vollumfänglich über die gesetzlichen Bestimmungen Bescheid wissen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Eheverträge notariell beurkundet werden müssen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass beide Ehepartner kompetent und neutral beraten wurden.
Besonders wichtig werden Eheverträge, wenn es zu einer Scheidung kommen sollte. Eheverträge sollen in diesem Fall sicherstellen, dass die Ehe ein Ende findet, welches fair gegenüber beiden Parteien ist und nicht von den negativen Emotionen des Moments regiert wird.
In diesem Zusammenhang beschäftigen sich Notare mit Scheidungsfolgevereinbarungen bzw. Trennungsvereinbarungen. Diese treffen Abmachungen bezüglich des Güterstandes, des Sorgerechts von Kindern, der Aufteilung von Vermögen und eventuellem nachehelichem Unterhalt. Notare sind an dieser Stelle sachkundige Berater.
Zusätzlich werden Notare häufig bei Adoptionsverfahren und Vaterschaftsanerkennungen zurate gezogen.
Kosten und Verdienste von Notaren
Notare können keine willkürlichen Beträge für ihre Leistungen verlangen. Das Gesetz von Angebot und Nachfrage ist hier außer Kraft gesetzt, denn Notare müssen einheitliche Gebühren für ihre Tätigkeiten erheben.
Diese sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Wert, „den der Gegenstand des Verfahrens oder des Geschäfts hat (Geschäftswert)“ (§3 GNotKG). Handelt es sich beispielsweise um den Kauf eines Hauses, wäre dies der Kaufpreis.
Es ist verboten, von diesen Kosten abzuweichen, sei es durch Erhöhung oder Ermäßigung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die neutrale Position der Notare nicht gefährdet wird.
Weiß man um den Geschäftswert seines Anliegens, so kann man die Kosten für den Notar der Gebührentabelle (Anlage 2 des GNotKG) entnehmen. Diese sind in der Regel gar nicht so hoch, wie man vermuten würde.
In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Einblick über die Gebühren eines Notars bei verschiedenen Geschäftswerten. Tabelle B wird bei Nachlassangelegenheiten und Grundbuchsachen herangezogen und Tabelle A in allen anderen Fällen.
Wie sieht es mit dem Verdienst von Notaren in Deutschland aus?
Der folgenden Grafik können sie die Mittelwerte und dritten Quartile der Gehälter von Notaren für ganz Deutschland und die einzelnen Bundesländer entnehmen. Das dritte Quartil entspricht der Mindesthöhe der oberen 25% der Notargehälter.
Demnach liegt der bundesweite Mittelwert des Verdienstes deutscher Notare bei 6.306 € brutto. Das dritte Quartil liegt bei 12.450 €.
Im Schnitt verdienen Notare in Bayern, Hamburg und Hessen besonders gut. Hier liegen die Mittelwerte über 7.000 €. Die Spitzenverdiener unter den Notaren scheinen besonders in Hessen gut aufgehoben zu sein. Hier verdienen die obersten 25% monatlich mindestens 15.813 €.
Der Notar, die Notarin – ein attraktiver Beruf für Jurist:innen
Der Beruf des Notars ist spannend und abwechslungsreich. In vielen der wichtigsten Bereiche unseres Lebens spielen Notare eine bedeutende Rolle.
In kaum einem anderen Beruf steht man so sehr für Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit ein, wie als unabhängiger und unparteiischer Notar. Die Funktionen der Rechtspflege und neutralen Beratung sind von großer Bedeutung und aus unserer heutigen Gesellschaft nicht wegzudenken.
Zusätzlich lockt der Beruf mit guten Verdiensten. Allerdings müssen auch sehr hohe Zugangsvoraussetzungen für die Ausübung des Notarberufs erfüllt werden.
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