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Das Jurastudium

Nov 21, 2019 | Studium & Weiterbildung

Die Juristenausbildung in Deutschland

Das Jurastudium bzw. Studium der Rechtswissenschaften gehört zu den beliebtesten Studiengängen Deutschlands. Das liegt unter anderem daran, dass mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums gute Jobchancen und ein hohes gesellschaftliches Ansehen einhergehen.

Zusätzlich locken vielseitige und zukunftssichere Berufsfelder. Nicht nur die klassischen juristischen Berufe wie Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter oder Notar stehen zur Auswahl. Für Juristen gibt es auch zahlreiche Möglichkeiten, in der Wirtschaft Fuß zu fassen und Karriere zu machen.

Doch das Jurastudium nimmt viel Zeit und Kraft in Anspruch. Wer die beiden Staatsexamen mit einem guten Ergebnis bestehen will, muss sehr viel Energie in das Studium stecken, um mit der Fülle an Lerninhalten zurechtzukommen.

Die Zulassung zum Jurastudium und die Frage nach dem NC

Um in Deutschland für das Jurastudium zugelassen zu werden, benötigt man eine Hochschulzugangsberechtigung. In den allermeisten Fällen wird diese durch die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangt.

Was den Numerus Clausus (NC) angeht, lässt sich beim Jurastudium keine pauschale Aussage treffen. Im Gegensatz zu anderen Studiengängen, wie z.B. der Pharmazie, existiert bei den Juristen weder ein zentraler NC noch eine zentrale Vergabestelle der Studienplätze. Daher könne sich die Interessenten bewerben, wo sie möchten und die Unis entscheiden, wen sie nehmen.

Die Spannweite der NC-Werte an den deutschen Unis ist groß. Es gibt zahlreiche Universitäten, die das Jurastudium zulassungsfrei anbieten, was heißt, dass man mit jeder Abiturnote eine Chance hat, einen Studienplatz zu ergattern.

An anderen Universitäten ist der Numerus Clausus hingegen relevant für die Zulassung. Hier reichen die erforderlichen Werte vom Einser- bis zum Dreierbereich.

Für die Beschränkung der Zulassung und die Höhe des erforderlichen NCs sind unter anderem das Renommee der Universität und die Beliebtheit der Stadt unter den Studierenden entscheidend.

Erwähnenswert ist ebenfalls die teilweise Unterscheidung zwischen dem herkömmlichen NC und dem Rechtswissenschafts-NC. Einige Universitäten gewichten die Noten aus den Schulfächern unterschiedlich, woraus sich eine Abweichung vom offiziellen NC des Bewerbers ergeben kann.

Aufbau, Inhalte und Prüfungen des Jurastudiums

Das Jurastudium lässt sich grob in drei Abschnitte unterteilen.

Das Grund- und Hauptstudium dauert nach Regelstudienzeit insgesamt 9 Semester bzw. 4,5 Jahre und endet mit dem ersten Staatsexamen. Im Anschluss folgt das Referendariat, welches 2 weitere Jahre in Anspruch nimmt und mit dem 2.Staatsexamen abgeschlossen wird.

Überblick über den Aufbau des deutschen Jurastudiums.
Überblick über den Aufbau des deutschen Jurastudiums.

Grundstudium

Der erste Teil des Jurastudiums ist das Grundstudium. Die Regelstudienzeit des Grundstudiums liegt bei 4 Semestern. Während dieser Zeit soll bei den Studierenden die Basis für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums gelegt werden.

Das gilt einerseits auf inhaltlicher Ebene. Der Fokus liegt hierbei auf dem Zivil- und Strafrecht sowie dem Öffentlichen Recht. Die Inhalte dieser Rechtsgebiete werden in Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften und Tutorien vermittelt. Meistens kommen noch Fächer wie Logik, Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte hinzu.

Während die Vorlesungen meistens einen theoretischen Rahmen bilden, werden in den Arbeitsgemeinschaften und Tutorien konkrete und fiktive Fälle besprochen, um nah an der Praxis zu bleiben.

Zusätzlich sollen die Studierenden lernen, mit der Rechtssprache umgehen zu können und die Grundzüge der juristischen Arbeitsweise zu verstehen. Hierzu gehört zum Beispiel der Gutachtenstil. Um dies zu erreichen, werden regelmäßig Klausuren und Hausarbeiten geschrieben.

Andererseits sollten die Jurastudenten in dieser Zeit einen persönlichen Umgang mit dem Lernaufwand und den Inhalten entwickeln. Hierzu gehört neben der Entwicklung erfolgreicher Lernmethoden auch ein gesundes Maß an Selbstdisziplin.

Es ist sehr ratsam dies bereits zu Beginn des Studiums zu tun, auch wenn es die Studienstruktur nicht zwingend erfordert. Auf diese Weise lässt es sich verhindern, dass am Ende des Studiums zu viel nachgeholt und aufgearbeitet werden muss.

Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung beendet. Da die Zwischenprüfung in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist, kann diese in Form und Umfang von Universität zu Universität unterschiedlich sein. An manchen Universitäten muss eine Prüfung bestanden werden, während an anderen Universitäten eine Mindestpunktzahl vorheriger Klausuren entscheidend ist.

Je nach Prüfungsordnung der jeweiligen Universität muss die Zwischenprüfung bis zum Ende des vierten Semesters abgelegt werden. Ansonsten droht häufig die Exmatrikulation und damit das Ende des Jurastudiums.

Hauptstudium

Im Anschluss an das Grundstudium folgt das Hauptstudium, welches eine Regelstudienzeit von 5 Semestern hat.

Die drei Hauptrechtsgebiete Straf-, Zivilrecht und Öffentliches Recht behalten im Hauptstudium ihren Stellenwert. Das Veranstaltungsspektrum wird um die großen Übungen erweitert, in denen das Wissen der Studenten in diesen Bereichen weiter vertieft werden soll.

Ähnlich wie in den Tutorien und Arbeitsgemeinschaften werden in den großen Übungen Fälle besprochen und bearbeitet. Die Genauigkeit der Arbeitsweise und der Schwierigkeitsgrad nimmt im Vergleich zum Grundstudium jedoch zu.

Um die großen Übungen erfolgreich zu bestehen, sind verschiedene Leistungsnachweise erforderlich. Das sind in der Regel Klausuren oder Hausarbeiten, die geschrieben und bestanden werden müssen.

Zusätzlich kommen weitere Rechtsgebiete hinzu. Hierzu zählen zum Beispiel das Europarecht, Handelsrecht, Familien- und Erbrecht und die verschiedenen Bereiche des Prozessrechts.

Im Hauptstudium haben die Studenten die Möglichkeit, durch die Wahl von Nebenfächern ihrem Studium einen persönlichen Schwerpunkt zu geben. Mögliche zusätzliche Studieninhalte sind:

  • Arbeitsrecht
  • Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht
  • Sozialrecht
  • Medienrecht
  • usw.

Je nach Prüfungsordnung der Universität kommen im Hauptstudium auch noch Pflichtpraktika und Lehrveranstaltungen in Fremdsprachen hinzu.

Erstes Staatsexamen und Schwerpunktbereich

Das Hauptstudium wird durch die Erste juristische Prüfung, auch erstes Staatsexamen genannt, abgeschlossen. Das erste Staatsexamen besteht zu 70% aus einem staatlichen und zu 30% aus einem universitären Teil.

Wie der staatliche Teil der Prüfung ausgestaltet ist, hängt ganz vom jeweiligen Bundesland ab.

Während in Baden-Württemberg und Bayern beispielsweise 7 Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung anstehen, müssen die Jurastudenten in Bremen 5 Aufsichtsarbeiten, eine Hausarbeit und eine mündliche Prüfung absolvieren. Die Gewichtung der einzelnen Prüfungen für die Gesamtnote ist ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Nach den Zahlen des Bundesamts für Justiz wurden 2016 insgesamt 14.011 Studenten beim staatlichen Teil der Ersten juristischen Prüfung geprüft, wovon 9.929 bestanden haben. Das entspricht einer Erfolgsquote von 70,8%.

Der universitäre Teil ist der Schwerpunktbereich, indem die Studenten zu ihren Wahlfächern geprüft werden. Der Wahl der Schwerpunktbereiche kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

Von den insgesamt 9.669 Studierenden, die sich 2016 der universitären Schwerpunktbereichsprüfung stellten, bestanden 9.287 die Prüfung. Das entspricht 96%. Damit sind die Erfolgsaussichten beim universitären Teil des ersten Staatsexamens weitaus größer als beim staatlichen Teil.

Für das erste Staatsexamen haben die Studierenden nur zwei Versuche und einen zusätzlichen Freischuss, wenn sie sich in der Regelstudienzeit befinden. Das setzt die Studenten natürlich enorm unter Druck, wenn der erste Versuch gescheitert ist, da in der Regel viel Zeit und Mühe in den bisherigen Studienverlauf investiert wurde.

Um sich auf diese umfangreichen und sehr kniffligen Prüfungen vorzubereiten, besuchen die meisten Jurastudenten Repetitorien. Ein Repetitorium ist eine Veranstaltung, in der das relevante Wissen für die Prüfungen wiederholt wird.

Repetitorien sind meistens Veranstaltungen von privaten Anbietern und bieten, wenn sie gut organisiert und ausgeführt sind, ein wichtiges Hilfsmittel zum erfolgreichen Bestehen der Staatsexamina. Leider bietet nicht jede Universität kostenlose Repetitorien an. Private Repetitorien sind nicht gerade günstig und stellen viele Studenten vor finanzielle Probleme.

Rechtsreferendariat

Der letzte Teil des Jurastudiums ist das Referendariat. Während dieser Zeit liegt der Fokus für die Studenten darauf, die zuvor erworbenen theoretischen Kenntnisse in die Praxis zu überführen. Hierfür begleiten sie Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Verwaltungsbeamte bei ihrem Berufsalltag.

Das Rechtsreferendariat hat eine Dauer von 2 Jahren, wobei die Ausgestaltung dieses Zeitraums vom jeweiligen Bundesland abhängt. Die Referendare durchlaufen verschiedene Stationen (Stagen) und besuchen gleichzeitig die Arbeitsgemeinschaft (AG).

In Abhängigkeit des Bundeslands müssen die Referendare zwischen 5 und 6 Pflicht- und Wahlstationen absolvieren.

Zu den Pflichtstationen gehören die Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Anwaltsstation. Am Beginn jeder Station gibt es eine kurze Einführungsveranstaltung für die Referendare, bevor es richtig losgeht.

In der Zivilstation werden Land- oder Amtsgerichte und in der Strafstation die Staatsanwaltschaft oder ein Strafgericht besucht. Die Verwaltungsstation führt die Referendare zu Verwaltungsbehörden oder einem Verwaltungsgericht.

Während der Anwaltsstation haben die angehenden Juristen die Möglichkeit, Kanzleien und die Arbeit von Anwälten kennenzulernen. Die Wahlstation bietet die meiste Freiheit für die Referendare, da das Stationsziel frei gewählt werden darf, solange es in einem juristischen Kontext stattfindet.

Während des Referendariats erhalten die Referendare eine Unterhaltsbeihilfe, weil sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden. Diese variiert von Bundesland zu Bundesland und beträgt im landesweiten Durchschnitt ca. 1.189€.

Abgeschlossen wird das Referendariat mit der Zweiten juristischen Prüfung, auch zweites Staatsexamen oder Assessorexamen genannt. Dieses besteht je nach Bundesland aus 7 bis 11 fünfstündigen Klausuren. Hinzu kommt eine mündliche Prüfung, welche sich aus Aktenvorträgen und Prüfungsgesprächen zusammensetzt.

Laut dem Bundesamt für Justiz wurden 2016 8.693 Referendare beim zweiten Staatsexamen geprüft. 7.460 Studierende (85,8%) haben diese Prüfung bestanden.

Hat der Student das zweite Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen, erhält er die Befähigung zum Richteramt und ist nun Volljurist. Die Berufsbezeichnung lautet fortan Rechtsassessor (Ass. jur.).

Mehr zu diesem Thema finden Sie im Artikel Referendariat für Juristen.

Jura als Bachelor- und Masterstudiengang

Im Zuge des Bologna-Prozesses entstand vor einiger Zeit eine Alternative zum klassischen Jurastudium mit erstem und zweitem Staatsexamen. Einige Universitäten und Fachhochschulen bieten nun die Studiengänge Bachelor of Laws (LL.B.) und Master of Laws (LL.M.) an.

Diese Studiengänge sind nicht ausschließlich der Rechtswissenschaft gewidmet, sondern orientieren sich relativ stark an ökonomischen Inhalten. Daher werden diese Studiengänge auch häufig unter der Überschrift Wirtschaftsrecht zusammengefasst.

Entstanden sind die Studiengänge aufgrund der erhöhten Nachfrage der Wirtschaft nach Juristen, welche ökonomische Zusammenhänge verstehen und daher strategische Entscheidungen treffen können.

Der LL.B. hat eine Regelstudienzeit von 6 bis 8 Semestern. Neben dem juristischen Grundlagenwissen werden hier vor allem Inhalte rund um Verträge und wirtschaftswissenschaftliches Wissen vermittelt. Zusätzlich wird ein Fokus auf ausländische Rechtssysteme und Internationalität gelegt.

Der Master of Law ist das konsekutive Aufbaustudium des LL.B. Die Regelstudienzeit des LL.M. beläuft sich auf 2 bis 5 Semester, in denen die Inhalte des LL.B. vertieft werden.

Häufig wird der LL.M. Studiengang als Zusatzausbildung zum Wirtschaftsjuristen vor oder nach dem zweiten Staatsexamen absolviert. Für Juristen, die für Unternehmen oder Wirtschaftskanzleien arbeiten möchten, ist dieses zusätzliche Studium außerordentlich hilfreich. Außerdem bietet es die Möglichkeit für einen Auslandsaufenthalt.

Zusätzlich sollte der Bachelor of Business Law (BBL) und Master of Business Law (MBL) erwähnt werden, welche eine noch stärkere wirtschaftliche und internationale Orientierung aufweisen.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass diese Studiengänge nicht mit dem Studium der Rechtswissenschaften gleichzustellen sind. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Bachelor- und Masterstudiengänge erwirbt der Absolvent keine Befähigung zum Richteramt.

Die beliebtesten Universitäten für das Jurastudium

Je nachdem welches Ranking man zurate zieht, variieren die besten Unis für das Jurastudium. Wir haben Ihnen eine Liste der 10 renommiertesten und populärsten staatlichen Universitäten zusammengestellt.

  • LMU München
  • WWU Münster
  • Frankfurt am Main
  • HU Berlin
  • Freiburg
  • Köln
  • Bonn
  • Heidelberg
  • Göttingen
  • Bayreuth

In vielen Fällen geht mit der Beleibtheit der Universität auch ein hoher NC einher. Dies ist zum Beispiel in Köln der Fall. Hier bewegt sich der NC jedes Semester im Einserbereich.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. In den meisten Rankings liegt die LMU München auf dem ersten Platz. Der NC für das Jurastudium in München bewegte sich in den letzten Semestern jedoch im Zweier- und Dreierbereich.

Auch private Hochschulen machen im Bereich des Jurastudiums von sich reden. Hier ist besonders die BLS (Bucerius Law School) in Hamburg zu nennen, welche seit geraumer Zeit einen hervorragenden Ruf genießt und auch in allen Rankings sehr gut abschneidet.

Hinzu kommt die EBS Law School. Die European Business School in Wiesbaden ist durch ihre Ausbildung von Wirtschaftswissenschaftlern bekannt geworden und bietet nun seit Kurzem auch das Jurastudium an. Die ersten Absolventen verließen 2016 die Privatuni.

Die Vorteile privater Hochschulen fußen vor allem auf den besseren finanziellen Mitteln. Law Schools können sich ein ganz anderes Betreuungsverhältnis leisten, als es an staatlichen Universitäten der Fall ist.

Die Kosten dieser Leistungen müssen allerdings die Studenten tragen. Die Studiengebühren an privaten Universitäten liegen ein Vielfaches über den Semestergebühren staatlicher Universitäten und können nur von wenigen getragen werden.

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Die Zahl der Jurastudenten in Deutschland stieg die letzten Jahre konstant

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Jurastudiums gehen meistens gute Aussichten auf einen Job mit interessanten Karrierechancen und attraktiven Einkünften einher.

Hinzu kommt, dass Juristen in der Gesellschaft ein gutes Ansehen genießen. Sie gelten meistens nicht zu Unrecht als intelligent und leistungsstark, denn die Strapazen der Juristenausbildung sind nicht zu unterschätzen.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass das Rechtswissenschaftsstudium zu den beliebtesten Studiengängen Deutschlands gehört.

Der folgenden Grafik können Sie die Zahlen der Jurastudenten, die jeweiligen Veränderungen zum Vorjahr sowie das Geschlechterverhältnis entnehmen.

Überblick über die Anzahl der Jurastudenten in Deutschland. Quelle der Zahlen: Statistisches Bundesamt.
Überblick über die Anzahl der Jurastudenten in Deutschland. Quelle der Zahlen: Statistisches Bundesamt.

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes gab es in den vergangenen Semestern rund 2,8 Mio. Studenten in Deutschland. Davon studierten 2017 116.217 Rechtswissenschaften. Jurastudenten machen daher ungefähr 4% aller Studenten aus.

Der jährliche Zuwachs an Jurastudenten ist in den vergangenen Jahren etwas zurückgegangen, beträgt im Schnitt aber immer noch 2,44%, was die anhaltende Beliebtheit und Relevanz des Studiengangs unterstreicht.

Das Verhältnis von männlichen und weiblichen Studierenden blieb die letzten Jahre über weitestgehend konstant. Im Schnitt sind ca. 45% der Studierenden männlich und 55% weiblich.

Die hohe Anzahl der Jurastudenten in Deutschland hat zur Folge, dass die Vorlesungssäle der Universitäten meistens prall gefüllt sind. An großen Universitäten ist es keine Seltenheit das viele hundert Studenten gemeinsam in einer Vorlesung sitzen.

Im Jahr 2017 haben insgesamt 1.027 Professoren an deutschen Universitäten Rechtswissenschaften gelehrt. Setzt man diese Zahl mit der Zahl der Jurastudenten in Verbindung, so ergibt sich ein Betreuungsverhältnis von ca. 113 Studenten/Professor.

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Das Jurastudium im Ausland

In fast allen Studiengängen sind viele der renommiertesten Universitäten im Ausland zu finden. Sei es Cambridge, Oxford, Stanford, das MIT, die Liste ist lang. Jedes Jahr zieht es tausende aufstrebende Talente an diese Universitäten, um Koryphäen in ihrem Bereich zu werden.

Im juristischen Bereich trifft dies allerdings nur bedingt zu. Wer an ausländischen Eliteuniversitäten wie Harvard oder Yale Law studiert, erreicht damit nicht die Befähigung zum Richteramt und kann deshalb in Deutschland nicht als Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder Notar tätig werden.

Es gibt allerdings auch Gründe, warum ein Auslandsstudium im rechtswissenschaftlichen Bereich Sinn machen kann. Wer zum Beispiel kein Rechtsanwalt oder ähnliches werden möchte, benötigt auch keine Befähigung zum Richteramt.

Zum einen bietet sich die Möglichkeiten, auf die Angebote renommierter ausländischer Universitäten zuzugreifen und anschließend in der Wirtschaft Fuß zu fassen.

Es gibt zahlreiche große Unternehmen, die aufgrund ihres transnationalen Tätigkeitsfeldes auf Experten angewiesen sind, die sich mit ausländischen Rechtssystemen auskennen. Eine Anstellung als Syndikusanwalt ist dann allerdings nicht möglich. Diese Juristen übernehmen in den Unternehmen dann meistens strategische und beratende Funktionen an Schnittstellenpositionen.

Zum anderen sind verschiedene Aufbaustudiengänge denkbar. Gerade die Weiterbildung zum Wirtschaftsjuristen durch einen Master of Laws (LL.M.) ist unter Juristen ein sehr beliebtes Mittel, um eine Zeit lang im Ausland zu studieren.

Dieser Studiengang wird in der Regel nach dem ersten oder zweiten Staatsexamen absolviert und ist eine geschätzte Zusatzausbildung, um sich attraktiver für Unternehmen zu machen.

3 Tipps, um das Jurastudium erfolgreich abzuschließen

Regelmäßige Wiederholung

Eine bekannte Tücke des Studiums ist es, dass die Noten bis zum abschließenden Staatsexamen wenig relevant sind. Das verleitet natürlich viele dazu, die vorherige Zeit auf die leichte Schulter zu nehmen und ihr keine Bedeutung beizumessen.

Daher sollten Sie das Studium von Tag 1 an ernst nehmen und die Inhalte regelmäßig wiederholen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, auf ein breites Wissensfundament zurückzugreifen, wenn die anderen panisch zur Bibliothek rennen, da sie die vorherigen Semester vergeudet haben.

Disziplin

Um im Jurastudium erfolgreich zu sein, muss man viele Stunden am Schreibtisch verbringen. Daran führt kein Weg vorbei. Nur mit einem hohen Maß an Disziplin, lässt sich der enorme Lernaufwand bewältigen.

Gerade Studenten, denen es schwer fällt, sich selbst zu motivieren und eine gewisse Selbstbeherrschung an den Tag zu legen, haben in diesem Bereich Probleme. Wenn Sie, wie viele andere, zu diesem Schlag gehören, sollten Sie sich frühzeitig darum bemühen, diese inneren Widerstände aus dem Weg zu schaffen.

Ausgleiche finden

Trotz all der Mühen, die man während des Studiums auf sich nimmt, sollte man nicht vergessen, sich um sein körperliches und psychisches Wohl zu sorgen. Das gilt gerade für die stressige Zeit der Examensvorbereitung.

Wer sich neben dem Lernen sportlich betätigt und nicht vergisst, sich seinen Hobbys und Freunden zu widmen, wird bei den Prüfungen mit Sicherheit bessere Ergebnisse erzielen.

Debatte um längere Studienzeiten für das Jurastudium

Ein aktueller Diskussionspunkt bezüglich des Jurastudiums ist die Anhebung der Regelstudienzeit. Zukünftig sollen den Jurastudenten 10 Semester anstatt 9 Semestern zugestanden werden, um das erste Staatsexamen in Regelstudienzeit abzulegen.

Der Sinn dieser Debatte liegt in der Möglichkeit, BAföG zu beziehen. Wer sich außerhalb der Regelstudienzeit befindet, hat in der Regel keinen Anspruch auf BAföG.

Damit soll verhindert werden, dass der juristische Nachwuchs aufgrund mangelnden Geldes das Studium vorzeitig beenden muss.

Auf dem Weg zum Volljuristen brauchen Jurastudenten eine gewisse Bestimmtheit

Die Juristenausbildung in Deutschland ist langwierig und kräftezehrend. Wer sich für rechtliche Belange interessiert, findet hier allerdings auch ein sehr interessantes Studium mit einer Bandbreite an Karrierechancen, die ihresgleichen sucht.

Diejenigen, die diese Strapazen auf sich nehmen und am Ende mit gutem Erfolg aus dem Studium gehen wollen, brauchen einen hohen Grad an Entschiedenheit, denn das Jurastudium und das Arbeitsleben eines Juristen erfordern viel Hingabe.

Ein sehr attraktiver Aspekt der Juristerei ist, dass Rechtsexperten in fast allen Bereichen unserer Gesellschaft benötigt werden. Die Vielzahl der Branchen, in denen Juristen tätig werden können, ist nahezu unüberblickbar. Daher lassen sich die beruflichen Ambitionen außerordentlich gut mit den persönlichen Interessen verknüpfen.

Legalhead

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