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Doktor in Jura – Die rechtswissenschaftliche Promotion

Nov 21, 2019 | Studium & Weiterbildung

Der Doktor der Rechte

Die juristische Promotion ist ein begehrter Weg zu mehr Renommee, attraktiveren Jobs und höheren Gehältern unter Juristen. Auch in Zeiten des LL.M. ist der Doktortitel weiterhin relevant und Statussymbol sowie Zusatzqualifikation zugleich. Doch das Promotionsstudium ist nicht leicht und kostet viel Zeit und Mühen.

Dieser Artikel bietet Ihnen alle relevanten Informationen zum Promotionsstudium in den Rechtswissenschaften.

Bei der rechtswissenschaftlichen Promotion erwerben die Promotionsstudenten den Titel „Doktor der Rechte“, kurz „Dr. jur.“ bzw. „Dr. iur.“. Dafür müssen durch den Promotionsstudenten neue wissenschaftliche Erkenntnisse errungen und in der Dissertation veröffentlicht werden. Rund 14% aller Doktoranden promovieren in den Rechts-Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Voraussetzungen

Da es sich bei der juristischen Promotion, wie bei allen Promotionsstudiengängen, um ein postgraduales Studium handelt, schließt es konsekutiv an das Jurastudium an.

Die wichtigste Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist daher ein Abschluss in den Rechtswissenschaften. Das kann das erste oder zweite Staatsexamen sein, was natürlich die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für die Promotion aufwirft.

Meistens gibt es noch weitere Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsstudium, die sich in der Regel auf die Abschlussnoten des Bewerbers beziehen. Die genauen Voraussetzungen sind abhängig von der Promotionsordnung und daher von Universität zu Universität unterschiedlich.

Wer ein Prädikatsexamen vorzuweisen hat, d.h. in der Ersten bzw. Zweiten juristischen Staatsprüfung mind. 9 Punkte (vollbefriedigend) erreicht hat, wird von den meisten Fakultäten zum Promotionsstudium zugelassen.

Doch auch mit schlechteren Noten in den Staatsexamina kann man noch eine Chance haben. Häufig wird die Gesamtnote des Bewerbers in Betracht gezogen, d.h. die Schwerpunktnote zählt mit in die Bewertung hinein.

Manche Universitäten bieten spezielle Seminare an, welche für die Zulassung absolviert werden müssen. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl zu betätigen, um eine Chance auf eine Doktorandenstelle zu bekommen.

Häufig ist es auch möglich, dass die möglichen Betreuer der Promotion eine Ausnahmegenehmigung erwirken können. Daher ist es immer ein Versuch wert, mit diesen in Kontakt zu treten und sie vom Promotionsvorhaben zu überzeugen.

Neben den institutionellen Voraussetzungen erfordert die Promotion in Jura vor allem eins: eine Menge Disziplin. Wer sich erfolgreich durch das erste und eventuell auch das zweite Staatsexamen gekämpft hat, konnte dies bereits unter Beweis stellen.

Doch die jahrelange Vertiefung in ein sehr spezifisches Thema verlangt von den Promotionsstudenten nicht nur die Disziplin ab, sich selbst zur Arbeit zu motivieren, sondern auch eine gewisse Beharrlichkeit, um sich nicht von dem Thema langweilen zu lassen und am Ball zu bleiben.

Verlauf des Promotionsstudiums

Nachdem der Entschluss gefasst wurde, das Promotionsstudium aufzunehmen, stehen eine Reihe von Entscheidungen und die ersten Arbeitsschritte an.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über den Verlauf des juristischen Promotionsstudiums.

Themenfindung

Einer der wichtigsten Fragen, die es für die Promotion zu beantworten gilt, ist die Frage nach dem Dissertationsthema.

Da bei Promotionen generell gilt, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse errungen werden müssen, liegt die erste Hürde bereits darin, ein Thema zu finden, welches zuvor von niemandem untersucht wurde.

Zugleich muss aber einiges an Literatur zu dem Thema und den angrenzenden Themenfeldern zur Verfügung stehen, sonst wird die Literaturrecherche zu einem Graus. Selbiges gilt aber auch, wenn zu viel Literatur zur Verfügung steht.

Da man sich in der Regel über mehrere Jahre mit dem Thema intensiv beschäftigen wird, ist es außerdem sehr wichtig, dass das Thema von persönlichem Interesse ist. Es wirkt sich natürlich positiv auf das Ergebnis aus, wenn man mit Herzblut bei der Sache ist.

Angehende Doktoranden stehen also vor dem Problem, ein weitestgehend unbekanntes und dennoch interessantes Thema finden zu müssen. Abhängig von dem Fachgebiet ist das gar nicht so leicht.

Hinzu kommt die ständige Unsicherheit, ob sich die möglichen Themen auch für eine Doktorarbeit eignen. Viele empfinden die Themenfindung daher als den schwierigsten Teil der Promotion.

Eine große Hilfe können in diesem Fall die entsprechenden Professoren und Dozenten sein. Diese kennen sich gut in ihren Fachbereichen aus und haben häufig potenzielle Themen und offene Fragen auf dem Plan. Hier lohnt sich der Besuch der jeweiligen Sprechstunden.

Der Doktorvater und die Bewerbung

Hat man sich auf ein Thema festgelegt, muss als nächstes ein Betreuer, häufig auch „Doktorvater“ genannt, für das Promotionsstudium gefunden werden.

In der Regel werden die Promotionsstudenten von Professoren betreut. Welche weiteren Personen für die Betreuung infrage kommen, legt die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät fest.

Die Aufgabe des Doktorvaters liegt in der fachlichen und methodischen Unterstützung und Beratung des Doktoranden. Tun sich während des Promotionsstudiums Fragen auf, ist der Betreuer der richtige Ansprechpartner.

Die Auswahl des Betreuers wird durch die Wahl des Themas eingeschränkt, denn die Fachrichtungen müssen übereinstimmen.

Um mögliche Betreuer für die Dissertation zu finden, ist es hilfreich, die entsprechenden Homepages der Fakultäten aufzusuchen und nachzusehen, wer für diesen Fachbereich zuständig ist.

Hat man alle potenziellen Betreuer ausgemacht, sollte die restliche Entscheidung aufgrund von Fähigkeiten und Sympathie getroffen werden. Die Promotion ist ein langwieriges und kräftezehrendes Unterfangen. Dabei ist es nur von Vorteil, wenn man sich mit seinem Betreuer gut versteht.

Um einander kennenzulernen, bietet es sich an, die Sprechstunden der Betreuer zu besuchen und das Vorhaben zu besprechen. Zusätzlich kann man versuchen, vorherige Promotionsstudenten des Betreuers ausfindig zu machen und diese über die Zusammenarbeit auszufragen.

Im Anschluss an die Wahl des Doktorvaters erfolgt der offizielle Bewerbungsprozess. Bei der Bewerbung wird üblicherweise ein Exposé von den angehenden Doktoranden verlangt.

Das Exposé soll das Thema der Promotion grob umreißen und dem zukünftigen Betreuer die Möglichkeit geben, einzuschätzen, ob sich das Thema für eine Promotion eignet oder nicht. Das Exposé hat in der Regel die Länge einer Hausarbeit (zwischen 5 und 20 Seiten).

Wenn all diese Schritte glücken, bekommt der angehende Doktorand seine Betreuungszusage und die eigentliche Arbeit kann beginnen.

Die Dissertation

Nachdem der Doktorand mit der Themen- und Betreuerfindung alle Vorbereitungen getroffen hat, geht es daran, die Dissertation zu verfassen. Die Dissertation, auch Doktorarbeit oder Promotionsschrift genannt, ist das Herzstück der Promotion.

In der Dissertation wird eine sehr spezielle rechtliche Fragestellung genaustens untersucht. Die Länge der Promotionsschrift kann stark variieren und liegt meistens irgendwo zwischen 150 und 500 Seiten.

Den wissenschaftlichen Methoden, die beim Verfassen der Doktorarbeit verwendet werden, kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie sind das Fundament, auf dem der Inhalt der Arbeit fußt.

Schlechte Dissertationen lassen sich häufig auf eine mangelhafte Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Methodik zurückführen. Daher ist es wichtig, bei der Auswahl der Methoden genau so viel Zeit zu investieren, wie bei der Auswahl des eigentlichen Themas.

Eine beliebte wissenschaftliche Methode der Rechtswissenschaften ist die Rechtsdogmatik. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass die meisten Dissertationen sich dieser Methodik bedienen.

Nachdem man sich über sein Thema und die Methodik im Klaren ist, geht es an die Gliederung. Diese ist das Gerüst, die der Dissertation Form und Struktur gibt. Da sich diese im Laufe der Promotion ohnehin unzählige Male ändern wird, ist es in Ordnung, wenn man zunächst eine vorläufige Gliederung erstellt. Bei grundlegenden Veränderungen sollte immer Rücksprache mit dem Betreuer gehalten werden.

Wenn der Doktorand nun weiß, womit er sich, wie und in welcher Reihenfolge beschäftigen wird, kann er sich der einschlägigen Literatur widmen und anfangen den Text zu verfassen.

Dabei sollte man sich nicht in der Wiedergabe fremder Positionen verlieren. Vielmehr sollten sie immer aus dem Blickwinkel eigener Ansätze und Forschungsthesen betrachtet werden.

Zuletzt steht die Korrektur der Dissertation an. Hierbei entscheiden sich viele Juristen gegen das Korrekturlesen und für ein Lektorat, da vielen die sprachliche Expertise oder die Lust nach den Strapazen fehlt.

Die letzte Hürde: die mündliche Prüfung

Zuletzt wartet die mündliche Prüfung und damit die Abschlussprüfung auf die Promotionsstudenten. Wie diese Prüfung aussieht, hängt erneut von der Promotionsordnung der Fakultät ab. Ziel ist es, die Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Fähigkeiten des Doktoranden zu prüfen.

Die mündliche Prüfung findet in der Regel in Form einer Disputation oder eines Rigorosums statt.

Die Disputation ist, wie der Begriff „Disput“ bereits nahelegt, ein wissenschaftliches Streitgespräch. Hier versucht der Prüfling seine Dissertation zu verteidigen und sich konstruktiv mit der Kritik der Prüfer auseinanderzusetzen.

In der Praxis wird dies häufig so exerziert, dass der Doktorand eine Arbeit zunächst in einem Referat vorstellt. Im Anschluss kommt es dann zu einer Diskussion, wie sie für mündliche Prüfungen üblich ist. Im Fokus steht also das Dissertationsthema.

Das Rigorosum ist eine etwas weiter gefasste Prüfungsform der mündlichen Prüfung. Nachdem sich in der Prüfung dem Dissertationsthema gewidmet wurde, werden Fragen zu weiteren Bereichen gestellt. Es werden also mehr Inhalte geprüft, als in der Dissertation behandelt wurden.

In der Praxis kann das zum Beispiel so aussehen, dass nach dem Gespräch über die Dissertation weitere Prüfungen zu rechtswissenschaftlichen Fächern folgen (z.B. Privatrecht, Strafrecht, etc.).

Wurden alle Prüfungen erfolgreich bestanden, wird die Dissertation veröffentlicht. Im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgt die Promotion und der Doktorand erlangt die Befugnis zum Tragen des Doktortitels.

Auch Promotionen werden ihrer Qualität nach beurteilt. Doch die Notenskala des Promotionsstudiums unterscheidet sich von den übrigen Notensystemen. Die Bestnote heißt hier: summa cum laude, welche in der Regel nur vergeben wird, wenn sich alle Prüfer über diese Note einig sind.

0,5 – 0,7: summa cum laude („mit höchstem Lob“)

0,7 – 1,5: magna cum laude („mit großem Lob“)

1,5 – 2,5: cum laude („mit Lob“)

2,5 – 3,3: rite („befriedigend“)

3,3 – 4,0: non rite („ungenügend“)

Die Frage nach der Finanzierung des Promotionsstudiums

Bei jedem Studium steht man vor einem Finanzierungsproblem. Doktoranden sind hiervon nicht ausgenommen. Allerdings haben Promotionsstudenten mehr Optionen, als Studenten im Grundstudium.

Zum einen bietet sich die Möglichkeit eines Promotionsstipendiums. Diese werden in der Regel von Stiftungen vergeben und sind sehr schwer zu ergattern, da es viele Bewerber und wenige Stipendien gibt.

Stipendien bieten den offensichtlichen Vorteil, dass man seine ganze Zeit und Aufmerksamkeit der Promotion widmen kann und damit häufig bessere Ergebnisse erzielt.

Zum anderen können Promotionsstudenten außerhalb der Universität erwerbstätig sein. Die berufsbegleitende Promotion ist eine der häufigsten Formen der Promotion. Ob im Unternehmen oder der Kanzlei – die Erwerbstätigkeit in der Wirtschaft hat Vor- und Nachteile.

Neben der Möglichkeit, bereits während der Promotion wichtige Kontakte zu knüpfen, sind auch die Gehälter meistens höher als an der Universität. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Tätigkeit etwas mit dem Promotionsthema zu tun hat, nicht allzu groß, was das Promotionsstudium natürlich nicht leichter macht.

Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit in Verbindung mit einer Promotion am Lehrstuhl tätig zu sein. Häufig werden Stellen ausgeschrieben, welche durch die Möglichkeit zur Promotion gezielt angehende Doktoranden ansprechen sollen.

Dabei ist es vorteilhaft, dass man in engem Kontakt mit seinem Betreuer steht und die Festlegung der Arbeitszeiten häufig flexibler als bei Kanzleien ist.

Promotion oder LL.M.?

Viele Juristen erwerben neben ihrer Befähigung zum Richteramt gewisse Zusatzqualifikationen. Zur Auswahl stehen unter anderem die Promotion und der LL.M.

Während mache Juristen beide Qualifikationen erwerben, stellen sich andere die Frage, ob der LL.M oder eher die Promotion das richtige für sie ist. Beide Abschlüsse sind gute Zusatzqualifikationen für das spätere Berufsleben. Es gibt jedoch erheblich Unterschiede in der Zielsetzung.

Die Promotion verleiht dem Absolventen Expertise in einem sehr speziellen Gebiet. Sie ist daher sehr gut für Juristen geeignet, die ganz genau wissen, in welchem Bereich sie später Arbeiten wollen.

Außerdem liegt der Fokus der Promotion auf der wissenschaftlichen Arbeitsweise, weshalb sich die Promotion auch sehr gut dafür eignet, später in der Lehre tätig zu werden.

Der LL.M. kommt mit seiner ökonomischen und internationalen Ausrichtung eher für den Weg in die Wirtschaft und zur Karriere in der Großkanzlei infrage. Der LL.M. ist die beliebteste Zusatzqualifikation, um sich zum Wirtschaftsjuristen fortzubilden.

Man kann für seine Promotion zwar auch ein ökonomisch und international angehauchtes Thema raussuchen, aber es wird niemals die Breite an Inhalten haben, die ein LL.M. bietet.

Außerdem ist der LL.M. im internationalen Raum von größerer Bedeutung, da der Doktortitel in vielen Ländern nicht denselben Stellenwert genießt, den er in Deutschland hat.

Vor- und Nachteile der Promotion in Jura

Die Promotion in den Rechtswissenschaften ist eine attraktive Zusatzqualifikation, um sich von der Konkurrenz abzuheben und attraktive Jobs mit höheren Gehältern zu bekommen.

Die Expertise, die sich während der Forschungszeit in diesem Bereich entwickelt hat, kann später von erheblichem Vorteil sein. Das ist gerade dann der Fall, wenn man als Anwalt selbstständig tätig ist und kaum externe Hilfe zur Verfügung hat.

Außerdem vermittelt der Doktortitel bei Mandanten ein Gefühl von Kompetenz und schafft damit Vertrauen. Hinzu kommt das generelle gesellschaftliche Ansehen, welches mit dem Doktortitel einhergeht.

Allerdings hat man durch das Promotionsstudium auch einiges an Opportunitätskosten. Mit der Promotion verliert man viel Zeit, in welcher man bereits die Karriere beginnen, Geld verdienen und Erfahrungen sammeln könnte.

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