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Referendariat für Juristen

Feb 28, 2020 | Juristische Berufe, Studium & Weiterbildung

Sie stehen kurz vor Ihrem Referendariat und wollen sich diesbezüglich informieren? Dann sind Sie hier genau richtig. Dieser Artikel bietet Ihnen alle Informationen zum Referendariat für Juristen.

Ab in die Praxis: das Rechtsreferendariat

Das Rechtsreferendariat, auch juristischer Vorbereitungsdienst genannt, schließt sich an das erste Staatsexamen an und ist ein essentieller Teil der Juristenausbildung in Deutschland.

Nachdem die angehenden Volljuristen im Studium und ersten Staatsexamen die grundlegenden theoretischen Kenntnisse erworben und unter Beweis gestellt haben, sollen in diesem Schritt die Fähigkeiten in der Praxis angewendet werden.

Das Referendariat hat eine Dauer von zwei Jahren. Im Anschluss folgt das zweite Staatsexamen, womit die juristische Ausbildung beendet ist.

Nach Bestehen dieser letzten Hürde ist man endlich Rechtsassessor (Ass. jur.) und erwirbt die begehrte Befähigung zum Richteramt, mit welcher man auch als Rechtsanwalt, Notar oder Staatsanwalt tätig werden darf.

Der Aufbau des Vorbereitungsdiensts

Die Ausbildung der Referendare ist in Deutschland Ländersache. Daher variiert das Rechtsreferendariat je nach Bundesland in seiner organisatorischen Struktur.

Das Grundprinzip ist jedoch immer gleich: Der Referendar absolviert verschiedene Stationen (Stagen) und besucht gleichzeitig die Arbeitsgemeinschaft (AG).

Innerhalb dieser Elemente warten verschiedene Aufgaben auf den Referendar und am Ende wartet dann das zweite Staatsexamen.

Die Stationen des Rechtsreferendariats

Die Stationen sind das Herzstück des Vorbereitungsdiensts. In ihnen erhält der Referendar die Möglichkeit, am Alltag der juristischen Arbeit teilzuhaben und seine praktischen Kompetenzen zu vertiefen.

Je nach Bundesland muss der Referendar zwischen 5 und 6 Pflicht- und Wahlstationen absolvieren. Wie diese genau aufgeteilt und aufgebaut sind, ist in dem jeweiligen Juristenausbildungsgesetz (JAG) des Bundeslandes festgehalten.

In den Stationen begleitet der Referendar Richter, Rechtsanwälte, Verwaltungsbeamte und Staatsanwälte. Diese leiten die angehenden Volljuristen an und gewähren ihnen einen Einblick in ihren Beruf.

Übersicht über die Reihenfolge und Länge der einzelnen Stationen des Rechtsreferendariats in den verschiedenen Bundesländern.
Übersicht über die Reihenfolge und Länge der einzelnen Stationen des Rechtsreferendariats in den verschiedenen Bundesländern.

Wie die Infografik zeigt, ist der Ablauf der Stationen meistens folgendermaßen aufgebaut:

  • Zivilstation
  • Strafstation
  • Verwaltungsstation
  • Anwaltsstation
  • Wahlstation

All diese Stationen sind obligatorisch. Es gibt keine Bundesländer, bei denen eine dieser Stationen wegfällt und beispielsweise durch eine andere ersetzt wird.

Die Reihenfolge und Länge der einzelnen Stationen ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Drei Länder stechen bei der Variation der Stationen besonders hervor, da sie 6 anstatt der üblichen 5 Stationen haben.

  • Baden-Württemberg
    Hier wird die ansonsten 9-monatige Anwaltsstation in zwei einzelne, 4,5-monatige Stationen aufgeteilt.
  • Hamburg
    Hamburg bietet die bundesweit einzige Möglichkeit, mehr als eine Wahlstation zu besuchen. Ermöglicht wird diese Abwandlung durch geringfügige Verkürzungen in der Zivil-, Straf- und Verwaltungsstation.
  • Saarland
    Hier gilt dasselbe wie in Baden-Württemberg. Hinzu kommt, dass beide Anwaltsstationen insgesamt 10 Monate in Anspruch nehmen – so viel wie in keinem anderen Bundesland.

Zu Beginn einer jeden Station gibt es eine Einführungsveranstaltung. Diese hat in der Regel eine Dauer von 2 Wochen und soll die Referendare auf die bevorstehende Stage vorbereiten. Hier werden zum Beispiel formale Richtlinien von Urteilen und prozessuale Grundlagen vermittelt.

Doch wo landet man in den jeweiligen Stationen und was wird dort von den angehenden Volljuristen dort erwartet?

Zivilstation

Die Zivilstation führt zu einem der Land- oder Amtsgerichte. Diese sind, abhängig von der Höhe des Streitwerts, die erste Instanz der ordentlichen Gerichtbarkeit und bieten daher einen geeigneten Einstieg für die frischgebackenen Referendare.

Hier warten auf die angehenden Volljuristen teils spannende, teils weniger spannende Fälle, um die ersten Erfahrungen in der Praxis machen zu können.

Ein wichtiger Teil der Aufgaben des Referendars bei dem Zivilrichter ist die Aktenstudie. Für kommende Sitzungstage werden Akten gesichtet, geprüft und folgende Schritte besprochen.

Hinzu kommt die Bearbeitung der Akten. Das Schreiben von Beschlüssen und Urteilen, Gutachten und Sachberichten sind ein essentieller Teil dieser Station und schlussendlich auch die Bewertungsgrundlage.

Besonders spannend für die Jungjuristen sind die Sitzungen. Der Universitätssaal wird durch den Gerichtssaal ersetzt und abhängig vom Fall und dem ausbildenden Richter hat man hier die Möglichkeit, selber eine Sitzung zu leiten.

Strafstation

Bei der Strafstation hat der Referendar die Wahl zwischen der Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht. Begleitet und angeleitet wird er von einem Staatsanwalt oder einem Strafrichter.

Geht die Reise zur Staatsanwaltschaft, bietet sich erneut die Möglichkeit, im Gerichtssaal aktiv zu werden. Als Sitzungsvertreter hat man folgende Aufgaben:

  • Angeklageschriften vorbereiten und verlesen
  • Stellen sachdienlicher Anträge
  • Plädoyers verfassen und vortragen

Hinzu kommt in vielen Gebieten die Chance, mit der Polizei auf Streife zu gehen, was natürlich besonders spannend ist und den meisten anderen Menschen verwehrt bleibt.

Verwaltungsstation

In der Verwaltungsstation geht der Referendar zu einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht.

Der Ruf dieser Station ist nicht der beste, denn Verwaltung klingt bereits verdächtig nach Langeweile. Viele sind der Meinung, dass das Verwaltungsrecht dies bereits im Studium zu Genüge unter Beweis gestellt hat.

Doch die Anzahl der möglichen Behörden ist riesig und so auch die verschiedenen Aufgaben, die einem vor Ort zuteilwerden. Zur Debatte stehen Rechtsämter, Polizeidirektionen, Ministerien, u.v.m. Hier warten auf Referendare besonders examensrelevante Sachverhalte.

Außerordentlich beliebt sind die Europäische Union und das Auswärtige Amt, da sie die Möglichkeit bieten, während des Referendariats zu reisen.

Sinn dieser Station ist es, den Rechtsreferendaren ein tiefes Verständnis vom Aufbau und der Praxis einer Verwaltungsbehörde zu ermöglichen.

Anwaltsstation

Bei der Anwaltsstation wird der Referendar an die Seite von Rechtsanwälten gestellt. Welche Kanzlei gewählt werden soll, ist eine knifflige Frage und hängt vom individuellen Typ und den Karrierevorstellungen ab.

Die verschiedenen Kanzleigrößen bringen alle ihre eigenen Besonderheiten mit. Eine spezialisierte Boutique Kanzlei, eine mittelständische Kanzlei mit vielen verschiedenen Rechtsgebieten oder doch eine wirtschaftsrechtlich orientierte Großkanzlei?

Auch in dieser Station steht das Wahrnehmen gerichtlicher Termine auf dem Programm. Hierbei kann es auch sein, dass der Referendar beispielsweise zivilrechtliche Termine eigenständig wahrnimmt (geregelt in § 157 ZPO). Die Anwaltsstation bietet tolle Möglichkeiten, sich in der Praxis zu versuchen.

Die Wahlstation ist außerdem bekannt und beliebt für das „Tauchen“. Gemeint ist dabei aber nicht der Unterwassersport, sondern das Abtauchen von der Anwesenheit in der Kanzlei. Genutzt wird die Zeit für die Vorbereitung des zweiten Staatsexamens.

Vor dem Hintergrund, dass sich die Examensklausuren fast immer an die Anwaltsstation anschließen, kann man das auch niemandem verübeln. Üblicherweise haben die Rechtsanwälte aufgrund eigener Erfahrungen Verständnis für die Situation des Referendars und es lassen sich entsprechende Vereinbarungen schließen.

Zusätzlich bietet diese Station die Möglichkeit Kontakte zu Kanzleien zu knüpfen. Wer sein Können bereits in der Referendarszeit unter Beweis stellt, hat anschließend gute Aussichten auf vakante Stellen in der Kanzlei.

Wahlstation

In der Wahlstation haben Rechtsreferendare die größten Mitbestimmungsmöglichkeiten, was die Wahl des Stationsziels anbelangt. Wichtig ist, dass die Station im juristischen Kontext stattfindet.

Die fachliche Relevanz für die angestrebte Karriere des Referendars ist natürlich ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl der Wahlstation.

Hier bietet sich die Möglichkeit, einen persönlichen Schwerpunkt in der juristischen Ausbildung zu setzen, vorhandene Kompetenzen auszubauen oder den Wunscharbeitgeber schon während des Referendariats von sich zu überzeugen.

Die Freiheit der Wahlstation hat den Vorteil, dass man Einblicke in alle möglichen Arten von Unternehmen, Sozietäten, Organisationen und Institutionen erlangen kann. Gerade der Weg in ein Unternehmen ist keine schlechte Idee, wenn man später als Wirtschaftsjurist oder Syndikusanwalt tätig sein will.

Auch das Aufwerten des Lebenslaufs durch die Referenz einer Großkanzlei ist ein beliebtes Vorgehen.

Doch nicht jeder hat beim Referendariat seine berufliche Perspektive bereits soweit ausformuliert, dass eine entsprechende Entscheidung bei der Wahlstation möglich ist.

Daher wählen nicht wenige Rechtsreferendare Arbeitgeber, bei denen sie sich entweder Themen mit hoher Examensrelevanz oder den Weg des geringsten Widerstands erhoffen, um sich auf die verbleibenden Prüfungen vorzubereiten.

Unentschlossenen aber motivierten Referendaren bietet die Wahlstation die fantastische Möglichkeit, ihren Horizont zu erweitern. Und das nicht nur beruflich.

Viele Referendare nutzen die Wahlstation für einen Auslandsaufenthalt

Wenn Sie als Referendar mehr von der Welt sehen wollen, bietet die Wahlstation einen geeigneten Zeitpunkt dafür. Es locken fremde Kulturen und Rechtsysteme.

Ein Auslandsaufenthalt während der Wahlstation eignet sich sehr gut, um nach den anstrengenden Klausuren den Kopf frei zu kriegen und sich mental für die mündliche Prüfung zu rüsten.

Die Frage ist auch, wann man sonst noch einmal die Möglichkeit hat, in fremde Länder zu reisen und dabei noch Fortschritt bei der eigenen Karriere bzw. Ausbildung zu machen. Auch das Verbessern der Sprachkenntnisse, welche in der Berufswelt eine große Rolle spielen, ist hierbei bedeutsam.

Reisefreudige Rechtsreferendare können sich überall auf der Welt Arbeitgeber suchen, die sie betreuen. Zu beachten sind bei der Auswahl die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.

Wie bereits erwähnt bietet nicht nur die Wahlstation, sondern auch die Verwaltungsstation die Möglichkeit, ins Ausland zu gehen, insofern man eine der begehrten Stellen (z.B. beim Auswärtigen Amt oder der Europäischen Union) erhaschen kann.

Nachteilig an einem Auslandsaufenthalt während des Referendariats sind unter anderem die entstehenden Kosten. Je nachdem wo es hingeht, können Flug und Unterkunft ordentlich zu Buche schlagen.

Hinzu kommen die schlechteren Möglichkeiten, sich auf die weiteren Prüfungen vorzubereiten. Repetitorien können nicht besucht werden und der Kontakt zur Arbeitsgemeinschaft gestaltet sich ebenfalls schwieriger. Ganz zu schweigen von der fehlenden Motivation, wenn man sich in einem schönen Land mit interessanten Menschen befindet.

Der Theorieteil: Die Arbeitsgemeinschaft

Die Arbeitsgemeinschaft ist der theoretische Teil des Rechtsreferendariats und gleichzeitig der soziale Ankerpunkt der meisten Referendare. Hier finden sich Gruppen von bis zu 20 Referendaren ein, die zum gleichen Zeitpunkt ihr Referendariat begonnen haben.

In der zweifelsohne stressigen Zeit des Referendariats bietet die Arbeitsgemeinschaft eine gute Möglichkeit, sich mit Leidensgenossen auszutauschen und von den Erfahrungen der anderen zu profitieren. Dadurch können viele Fehler im Vorhinein vermieden werden.

In den Arbeitsgemeinschaften werden die bereits erwähnten Einführungsveranstaltungen gehalten, in denen die Referendare auf die Praxis der einzelnen Stationen vorbereitet werden.

Daneben liegt der Fokus der AGs auf der Vorbereitung für das zweite Staatsexamen. Hierfür treffen sich die Referendare 1-2 Mal die Woche. Bei diesen treffen werden Klausuren geschrieben und Aktenvorträge geübt.

Bei den Klausuren muss im Laufe von 5 Stunden zu einer vorliegenden Akte der Sachverhalt erarbeitet und ein Urteil oder Beschluss verfasst werden.

Der Aktenvortrag dauert ca. 10 Minuten. Zuvor hat man 1 Stunde Vorbereitungszeit, um den Sachverhalt zusammenzufassen, die rechtliche Würdigung zu erarbeiten und einen Entscheidungsvorschlag zu formulieren.

Auch wenn große AGs vorteilhaft beim Austausch über die Referendariatserfahrungen sind, machen sich kleine Gruppen bei den Klausuren und Aktenvorträgen bezahlt, da die Leiter mehr Zeit haben, sich um die individuellen Fragen und Probleme der Referendare zu kümmern.

Unterwegs auf AG-Fahrt

Viele Arbeitsgemeinschaften entschließen sich dazu, zusammen eine AG-Fahrt zu unternehmen. Hier können sich die Referendare besser kennenlernen und gemeinsam Spaß haben.

Doch ganz ohne juristisches Programm geht es nicht. Wenn die Tage als Sonderurlaub anerkannt und somit nicht vom Urlaubskontingent abzogen werden sollen, muss die Fahrt einen juristischen Mehrwert für die Teilnehmer haben. Auch hier gelten in jedem Bundesland andere Regelungen.

Viele Reiseunternehmen bieten vorgefertigte AG-Fahrten an. Damit spart man sich den Planungsstress, dem viele während des Referendariats lieber aus dem Weg gehen.

Wie bewirbt man sich für das Referendariat?

Die Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat ist ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium mit bestandenem ersten Staatsexamen (Referendarexamen).

Die Bewerbung geht an das zuständige Oberlandesgericht (OLG) des Wunschbezirks. Die relevanten Informationen und Formulare lassen sich problemlos auf den Internetseiten der entsprechenden Oberlandesgerichte finden.

Häufig gibt es auch Notenlisten der Einstellungen der letzten Jahre, um einen Einblick darüber zu erhalten, wie wahrscheinlich es ist, dass man zügig einen Platz bekommt.

Die Bewerbung ist nicht an den vorherigen Studienort gebunden, angehende Referendare dürfen sich bei jedem der 24 Oberlandesgerichte bewerben.

Bei der Planung, welchen Oberlandesgerichtsbezirk man auswählt, sollte man sich Zeit nehmen. Es gibt einige Punkte zu beachten:

  • Die Bezirke stellen pro Jahr nicht gleich viele Referendare ein und sind unterschiedlich beliebt. Daraus resultieren verschieden lange Wartezeiten, die zwischen 0 und 12 Monaten liegen können.
  • Es gibt unterschiedlich viele Einstellungstermine in den Bezirken. Manche stellen jeden Monat neue Referendare ein, manche nur zweimal im Jahr.
  • Die Ausgestaltung und Notenzusammensetzung des zweiten Staatsexamens variiert von Bundesland zu Bundesland. Wem die Note besonders wichtig ist, sollte sich hier genau Gedanken machen.
  • Die Vergaberichtlinien der Referendariatsplätze hängen größtenteils von den Noten ab, teilweise aber auch vom ehemaligen Studienort. Auch hier sind die Regelungen abhängig vom Bundesland.

Das Referendarsgehalt fällt nicht gerade üppig aus

Als Referendar befindet man sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und bezieht eine Unterhaltsbeihilfe.

Früher waren Rechtsreferendare Beamte auf Widerruf. Dieser Zustand hat sich über die letzten Jahre jedoch sukzessiv aufgelöst. Zuletzt änderte Thüringen im Jahr 2016 den Status der Rechtsreferendare. Der Grund dafür: die Länder sparen mit der neuen Regelung viel Geld.

Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Übersicht über die Höhe der Unterhaltsbeihilfe für Referendare in den Bundesländern.
Übersicht über die Höhe der Unterhaltsbeihilfe für Referendare in den Bundesländern.

Schlusslicht beim Zahlen der Unterhaltsbeihilfe ist Hamburg mit 988,38 €. In Brandenburg werden angehende Volljuristen am besten bezahlt. Hier bekommt man während des Rechtsreferendariats 1.358,89 €. Der bundesweite Durchschnitt der Unterhaltsbeihilfe liegt bei rund 1.189 €.

Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe kann abhängig vom Familienstatus angepasst werden. So erhält man zum Beispiel Zuschläge, wenn man in Ehe lebt oder Kinder hat.

Die Arbeit in einer Großkanzlei im Rahmen der Anwalts- oder Wahlstation ist für Referendare eine attraktive Option, das klägliche Einkommen aufzubessern. Auf Basis der Wochenarbeitstage zahlen die großen Sozietäten in der Regel hohe Gehälter, welche das Referendarsleben erheblich erleichtern können.

Auch wenn es die Zeit kaum zulässt, üben viele Referendare einen Nebenjob im Referendariat aus, um finanziell über die Runden zu kommen. Hier gilt es die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten, denn häufig sind Nebenjobs genehmigungspflichtig.

Zuletzt ist es immer ein Versuch wert, Wohngeld zu beantragen. Das Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss und soll Geringverdiener unterstützen. Auch an dieser Stelle lohnt sich eine vorherige Recherche, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man einen Anspruch auf das Wohngeld hat.

Die Zweite Juristische Staatsprüfung

Am Ende des Referendariats wartet die letzte Hürde auf die angehenden Volljuristen: das zweite Staatsexamen (Assessorexamen).

Bei der Wahl des Bundeslandes für das Referendariat sind nicht nur der Stationsaufbau und die Höhe der Unterhaltsbeihilfe wichtig. Auch die Gestaltung des zweiten Staatsexamens ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich und sollte berücksichtigt werden.

Übersicht über die Prüfungen des zweiten Staatsexamens in den Bundesländern.
Übersicht über die Prüfungen des zweiten Staatsexamens in den Bundesländern.

Die schriftliche Prüfung besteht je nach Bundesland aus 7 bis 11 fünfstündigen Klausuren. Einige Länder haben Wahlfachklausuren, in denen man sich unter gewissen Einschränkungen aussuchen kann, in welchem Rechtsgebiet man geprüft werden möchte.

Hinzu kommen spezielle Regelungen in Hessen und im Saarland. Hier wird im Wirtschafts- und Arbeitsrecht sowie im Zwangsvollstreckungsrecht geprüft.

Die mündliche Prüfung setzt sich fast überall aus einem Prüfungsgespräch und dem Aktenvortrag zusammen. Bayern bildet hierbei die einzige Ausnahme, denn dort muss kein Aktenvortrag gehalten werden.

Ob die Staatsexamina in manchen Bundesländern einfacher sind als in anderen, ist seit jeher ein Streitpunkt unter den Absolventen. Einige Referendare machen die Bundeslandwahl abhängig von diesem spekulativen Kriterium.

Hier finden Sie eine Grafik, welche die Ergebnisse des zweiten Staatsexamens 2016 zusammenfasst.

Übersicht über die Ergebnisse des zweiten Staatsexamens 2016 (Zahlen vom Bundesamt für Justiz).
Übersicht über die Ergebnisse des zweiten Staatsexamens 2016 (Zahlen vom Bundesamt für Justiz).

Das Notensystem reicht von 0 bis 18 Punkten. Da es sich bei den Staatsexamensnoten um kombinierte Ergebnisse aus verschiedenen Einzelnoten handelt, wird hier ein spezielles Punktesystem angewendet.

  • Sehr gut: 14,00 – 18,00 Punkte
  • Gut: 11,50 – 13,99 Punkte
  • Voll befriedigend: 9,00 – 11,49 Punkte
  • Befriedigend: 6,50 – 8,99 Punkte
  • Ausreichend: 4,00 – 6,49 Punkte
  • Mangelhaft: 1,5 – 3,99 Punkte
  • Ungenügend: 0 – 1,49 Punkte

Wenn Sie eine bequeme Lösung zur Berechnung Ihrer Examensnote suchen, können Sie gerne die Examensrechner App von Legalhead nutzen.

Urlaub im Referendariat

Rechtsreferendaren stehen in allen Bundesländern ein Erholungsurlaub zu. Die Anzahl der Tage variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland.

Übersicht über die Urlaubstage pro Jahr in den Bundesländern.
Übersicht über die Urlaubstage pro Jahr in den Bundesländern.

Die Urlaubstage werden meistens auf das Kalenderjahr gerechnet. Daher gelten diese je nach Einstellungstermin natürlich nur anteilig. Außerdem haben die meisten Bundesländer Zusatzregelungen, welche beispielsweise den Urlaub innerhalb der ersten paar Monate untersagen.

Zusätzlich können Sonderurlaubstage aus vielen verschiedenen Gründen beantragt und gewährt werden. Hierzu zählen unter anderem Gründe der Weiterbildung wie z.B. eine Promotion oder die AG-Fahrt.

Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit?

Aus gesundheitlichen oder familiären Gründen soll es in Zukunft möglich sein, das Rechtsreferendariat auch in Teilzeit auszuüben. Diesen Wunsch haben die Länder Berlin, Brandenburg und Niedersachsen vorangebracht.

Hintergrund des Bestrebens ist die Unvereinbarkeit der stressigen Referendarszeit mit beispielsweise der Pflege von Familienangehörigen oder Kindern.

Seit Januar 2017 liegt der Gesetzesentwurf des Bundesrates (zu finden unter BT-Drs 18/10878) dem Bundestag vor. Zu ändern wäre § 5b Abs. 1 Deutsches Richtergesetz, da dieser die Dauer des Rechtsreferendariats auf zwei Jahre festlegt.

Die Praxis vor der letzten Bewährungsprobe

Das Rechtsreferendariat bietet Juristen eine interessante Möglichkeit zwischen den Examina einen Einblick in die Praxis zu erlangen. Viele Referendare finden hier Inspiration und Klarheit für ihren Karriereweg.

Auch wenn der Fokus des Vorbereitungsdiensts auf dem späteren Berufsleben liegt, sollten Sie Ihre Examensvorbereitung nicht vernachlässigen.

Die Tage in den Stationen können dazu verleiten, das Lernen schleifen zu lassen. Führen Sie stattdessen Ihre juristische Ausbildung zu einem erfolgreichen Ende und sichern Sie sich damit attraktive Karriereoptionen.

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