Als Anwältin bzw. Anwalt hast du deine Probezeit bestanden und dich gut eingearbeitet. Das Feedback deiner Vorgesetzten und Kolleg:innen ist positiv. Mit anderen Worten: Du machst einen guten Job.
Jetzt, das heißt, mit dem Ende deiner Probezeit, jedoch spätestens zum Ende des ersten Jahres wäre eigentlich der beste Zeitpunkt, an dem du nach einer Gehaltserhöhung fragen solltest. Trotzdem bringst du das Thema ,,Gehaltsgespräch Nachwuchsjurist“ nicht zur Sprache. Irgendetwas hält dich zurück.
Wenn dir das bekannt vorkommt: Du bist damit nicht allein. Der Grund für dein Zögern liegt selten beim Partner oder aktuell an der allgemeinen wirtschaftlichen Lage. Er liegt bei dir und er ist überwindbar, wie dieser Beitrag zeigt.
Deine Leistung allein spricht nicht für sich
Die sog. STAR-Erhebung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für das Wirtschaftsjahr 2024 dokumentiert erhebliche Einkommensunterschiede innerhalb der Anwaltschaft – nicht nur zwischen Ost und West oder Großstadt und Land, sondern vor allem zwischen Männern und Frauen: Angestellte Anwältinnen in Vollzeit verdienen im Schnitt 22 Prozent, in Teilzeit sogar 27 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Diese Lücke entsteht nicht, weil Frauen weniger leisten. Sie entsteht, weil sie seltener verhandeln. Frauen sprechen im Schnitt alle zwei Jahre über ihr Gehalt – Männer zumeist direkt zum Ende der Probezeit und danach jedes Jahr. Das macht über eine gesamte Karriere einen enormen Unterschied.
Bereits der Beitrag „Performance, Personal Branding und Reichweite als die 3 Erfolgsfaktoren für die Karriere von Jurist:innen“ erläutert die Hintergründe dafür: Die tatsächliche Arbeitsleistung macht laut einer vielzitierten Studie vom IBM Institute for Business Value nur 10 Prozent des Gehalts aus. 30 Prozent hängen vom eigenen Image im Arbeitsumfeld, 60 Prozent vom Bekanntheitsgrad bei den Vorgesetzten ab. Wer nicht sichtbar ist und nicht verhandelt, verschenkt bares Geld.
Was dich wirklich aufhält: 3 Blockaden im Kopf
Die größten Hindernisse auf dem Weg zu einer Gehaltserhöhung sind nicht dein:e Partner:in oder die aktuell herausfordernde wirtschaftliche Lage. Sie sind in deinem Kopf, und zwar in Form von Gedanken, die deine berufliche Weiterentwicklung (dazu gehört auch die Gehaltsentwicklung) und damit dich ausbremsen.
Diese drei Blockaden begegnen mir in meinen Coachings immer wieder:
Du willst das gute Verhältnis zu deinen Vorgesetzten nicht belasten und schiebst die Frage nach einer Gehaltserhöhung vor dir her oder stellst sie auch über eine längere Zeit gar nicht. Dies kommt häufiger vor als gedacht und kostet dich Jahr für Jahr Geld.
Mache dir bewusst, dass sich ein Gehaltsgespräch nicht nachteilig auf diese Beziehung auswirkt. Du agierst professionell zeigst, dass du deine Interessen zu vertreten weißt, wenn du spätestens am Ende des ersten Berufsjahres nach einer Gehaltserhöhung fragst. Welcher Partner:in wünscht sich nicht ein solches Auftreten im Interesse der Mandant:innen?
Du hältst dich zurück, weil du noch am Anfang bist und fragst erst gar nicht, weil du ein Nein fürchtest. Beides sind weitere fatale Fehler: Gerade in den ersten Berufsjahren legst du das Fundament für alle späteren Erhöhungen und in den meisten Fällen kommt das gefürchtete Nein gar nicht. Selbst wenn doch – es ist kein Endpunkt, sondern der Beginn der eigentlichen Verhandlung.
Selbstbewusstsein ist keine Charakterfrage – sondern Trainingssache
Viele Nachwuchsjurist:innen glauben, selbstbewusst nach einer Gehaltserhöhung zu fragen, das kann man oder eben nicht.
Was den meisten nicht bewusst ist: Das für ein Gehaltsgespräch notwendige Selbstbewusstsein lässt sich aufbauen und zwar Schritt für Schritt wie du im Beitrag „Selbstvertrauen beim Berufseinstieg“ liest.
Tipp: Führe ein Erfolgstagebuch – am besten täglich. Notiere dir, was du geleistet hast: Welche Mandate hast du betreut? Welches Feedback hast du erhalten? Welche Verantwortung hast du übernommen? Lies dir diese Liste kurz vor dem Gespräch noch einmal durch. Sie ist dein stärkstes Argument für das Gespräch mit dem Chef und für dein eigenes Selbstbild.
Denn wer nicht weiß, was die eigene Leistung für die Kanzlei wert ist, kann diesen Wert auch nicht einfordern.
Deine Sichtbarkeit ist die Grundlage – auch für dein Gehalt
Wer beim Gehaltsgespräch überzeugen will, muss vorher aktiv und gezielt für die eigene Sichtbarkeit gegenüber den relevanten Personen in der Kanzlei, wie Vorgesetzte oder Kolleg:innen sorgen und im Idealfall auch darüber hinaus gegenüber Mandant:innen. Das bedeutet:
- Kommuniziere deine Erfolge (wie bspw. erfolgreich abgeschlossene Verfahren oder Projekte bzw. den Ausbau bestehender Mandatsbeziehungen durch die Folgemandate oder die Akquise von neuen Mandant:innen).
- Ergreife in Meetings gezielt das Wort, wenn es um deine Expertise, deine Rechts- bzw. Sachgebiete, deine Mandate, deine Projekte oder deine Mandant:innen geht.
- Entwickle mit der Zeit eine Spezialisierung, die die Kanzlei braucht und mit der du dich zudem von den Kolleg:innen abhebst.
Personal Branding ist kein Selbstzweck. Es ist die Grundlage dafür, dass deine Leistung wahrgenommen wird und damit auch die Grundlage für jede erfolgreiche Gehaltsverhandlung. Wer als Nachwuchsjurist:in früh damit anfängt, hat langfristig mehr Geld auf dem Konto.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Der beste Zeitpunkt für das erste Gehaltsgespräch im Job ist das Ende der Probezeit – oder kurz danach. Du hast bewiesen, dass du lieferst. Du kennst die Kanzlei.
Weitere gute Zeitpunkte sind das Personalgespräch, welches zumindest jährlich stattfinden sollte, besondere, berufliche Erfolge, die auf deine Performance oder Kontakte zurückzuführen sind, oder die Übernahme neuer Verantwortung, welche deutlich über die bisherigen Kompetenzen hinausgeht.
Warte nicht darauf, eingeladen zu werden. Setz den Termin selbst an – das ist keine Anmaßung, sondern Professionalität.
Fazit: Dein Gehalt ist kein Zufall
Dein Gehalt ist das Ergebnis von Sichtbarkeit, Vorbereitung und dem Mut, das Gespräch aktiv zu fordern und strategisch zu führen.
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Du verdienst nicht, was du wert bist. Du verdienst, was du verhandelst. Also fang damit bereits jetzt an – ganz besonders als Nachwuchsjurist:in.
Die Autorin

| Dr. Anja Schäferist Anwältin und Expertin für Networking & Female Leadership in Kanzleien. Als Karrierementorin unterstützt sie exklusiv Jurist:innen in puncto Personal Branding, Netzwerkaufbau und Sichtbarkeit als Expert:in sowie zur strategischen Ausrichtung bei beruflicher Neu- oder Umorientierung. Sie veranstaltet regelmäßig Workshops für Juristinnen, so bspw. drei intensive, einstündige Live-Sessions, online, kostenlos – am 19./20./21. Mai 2026 um 8 Uhr. Alle Infos und die Anmeldung findest du hier: www.anja-schaefer.eu/karriere. |
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