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Die Baader-Meinhof-Bande und die Geburt der RAF

Jul 17, 2020 | Die berühmtesten Rechtsfälle

Terror in Deutschland

Die Baader-Meinhof-Bande und die Geburt der RAF.
Es ist eine Geschichte, die untrennbar mit Frankfurt verknüpft ist und von einer angsterfüllten Zeit berichtet: die Terror-Anschläge der Roten Armee Fraktion. Genauer gesagt die Taten ersten Generation der RAF, die sich aus der sogenannten Baader-Meinhof-Bande gründete. Später folgte die Bewegung 2. Juni, die Revolutionären Zellen und die Rote Zora.

Die Hintergründe

Die 1960er Jahre waren unter anderem geprägt von kritischen Meinungen zum Verhalten vorangegangener deutscher Generationen im zweiten Weltkrieg, dem Vietnamkrieg und der  US-Politik. Es kam, meistens in großen Universitätsstädten, zu Demonstrationen gegen das aktuelle Verhalten Amerikas in Vietnam. Im Zuge dessen brannte im Mai 1967 ein Brüsseler Kaufhaus, bei dem 322 Menschen ums Leben kamen.
Dieses Ereignis inspirierte die Berliner Kommune 1 zu Flugblättern, in denen einerseits das menschliche Leid bedauert, dieses aber auch mit dem Leid der im Vietnamkrieg mit Napalm bombardierten Menschen verglichen wird.

Vietnam Flagge
Unruhen gegen die USA Politik im Vietnamkrieg

Zu dieser Zeit lernten sich das spätere Paar Andreas Baader und Gudrun Ensslin im Umfeld der Außerparlamentarischen Opposition (AOP) in Berlin kennen. Gemeinsam mit Thorwald Proll und Horst Söhnlein organisierten sie, inspiriert von dem Anschlag in Brüssel, im April 1968 zwei Brände in Frankfurt.

Die Kaufhaus-Brandstiftungen

Die vier trafen am Morgen des 2. April in der Stadt ein und kundschafteten den ganzen Tag über Kaufhäuser aus. Kurz vor Ladenschluss auf der Einkaufsstraße Zeil deponierten sie in den beiden großen Häusern M. Schneider und Kaufhof selbstgebaute Brandsätze mit Zeitzündern, die gegen Mitternacht auslösten: Im Kaufhof brannte ein Teil der Sportartikel- und Spielwarenabteilung, bei Schneider die Wand einer Umkleidekabine und ein Schrank.
Die Brandsätze selbst verursachten vergleichsweise geringe Schäden, lösten jedoch die Sprinkleranlagen aus, wodurch ein wesentlich größerer Schaden entstand: insgesamt 673.204 D-Mark.

Kurz bevor die Brandsätze zündeten, hatte eine Frau im Frankfurter Büro der Deutschen Presse-Agentur angerufen und mitgeteilt:
„Gleich brennt’s bei Schneider und im Kaufhof. Es ist ein politischer Akt.“

Gegen Mitternacht gab es zwei Explosionen auf der Frankfurter Einkaufsstraße Zeil
Gegen Mitternacht gab es zwei Explosionen auf der Frankfurter Einkaufsstraße Zeil

Damals ging es der Bande nur um „Protest gegen Sachen“ – Menschen sollten nicht zu Schaden kommen. Das änderte sich jedoch bald.
Durch die Ermittlung der Frankfurter Kriminalpolizei war schnell klar, dass es sich um Brandstiftung handelte, denn es wurden an allen Brandherden Plastikflaschen und Reisewecker gefunden, was keinen Zweifel an der Ursache des Feuers ließ.

Die Geschäftsleitungen der Kaufhäuser setzten bereits am nächsten Tag eine hohe Belohnung auf Informationen über die Täter aus, was in kürzester Zeit zu einer Spur führte: Am Morgen des 4. April 1968 ging bei der Frankfurter Kriminalpolizei ein konkreter Hinweis ein, der nach Frankfurt-Bockenheim führte, wo die vier Brandstifter verhaftet wurden.

Der Prozess

Prozessbeginn war der 14. Oktober 1968 – ein halbes Jahr nach dem Brand – vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Vertreten wurden die Angeklagten durch die Wahlverteidiger Horst Mahler, Klaus Eschen, Ernst Heinitz und den späteren Bundesinnenminister Otto Schily. Der Frankfurter Erste Staatsanwalt Walter Griebel forderte jeweils sechs Jahre Zuchthausstrafe für die Angeklagten. Er verwies auf die in dieser Nacht diensthabenden Nachtwächter und bestand darauf, dass Menschenleben in Gefahr waren – ebenso wie umliegenden Gebäude der Frankfurter Innenstadt.

Bei dem Prozess war die junge Journalistin Ulrike Meinhof anwesend, um für „konkret“ zu berichten.

Ulrike Meinhof war beim Prozess anwesend
Ulrike Meinhof war beim Prozess anwesend

Die Große Strafkammer, unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Gerhard Zoebe, verhängte mit ihrem Urteil vom 31. Oktober 1968 wegen versuchter menschengefährdender Brandstiftung (§ 306 StGB) Strafen von jeweils drei Jahren Zuchthaus. Die Angeklagten zeigten sich uneinsichtig und empfanden das Urteil als staatliche Willkür, obwohl der vorsitzende Richter ihnen in der Urteilsbegründung „eine gewisse politische Motivation“ zugestand. Besonders enttäuschend war die Auslegung ihrer Tat als „politisches Happenings“ und simple Kriminalität.

Gudrun Ensslin wurde nach der Urteilssprechung gefragt, ob sie sich äußern möchte habe und antwortete: „Nein. Ich will Ihnen nicht die Gelegenheit geben, den Eindruck zu erwecken, als hörten Sie mir zu.“

Die Flucht

Im Juni 1969 legten die Rechtsanwälte Revision ein und der weitere Vollzug der Untersuchungshaftbefehle wurde unter Auflagen ausgesetzt. Am 10. November 1969 wurden die Revisionen verworfen. Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Thorwald Proll tauchten unter und flohen nach Paris.

Horst Söhnlein trat als einziger seine Haftstrafe an.
Kurz darauf trennte sich Proll von Baader und Ensslin und stellt sich im November 1970 der Staatsanwaltschaft Berlin. Knapp ein Jahr später wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen.

Obwohl das Gnadengesuch am 05. Februar 1970 vom hessischen Justizminister Karl Hemfler abgelehnt wurde, kehrten Andreas Baader und Gudrun Ensslin kehrten einige Tage später nach Berlin zurück, wo sie für einige Wochen bei der Journalistin Ulrike Meinhof unterkamen, die über ihren Prozess berichtet und sich im Sommer 1969 im Zuge der damaligen studentischen Heimkampagne mit ihnen angefreundet hatte.

Am 4. April 1970 wurde Baader, nach einem Hinweis des V-Manns Peter Urbach, bei einer fingierten Verkehrskontrolle in Berlin verhaftet und 20 Tage später aus der Untersuchungshaft in Moabit in die Haftanstalt Tegel verlegt.

Die Baader-Befreiung

Seine Freunde planten daraufhin seine Befreiung, die allerdings nicht direkt aus der JVA geschehen konnte. Meinhofs Verleger Klaus Wagenbach beantragte Baaders „Ausführung zum Quellenstudium“ in der Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen in Berlin, da Meinhof und Baader angeblich ein Buch mit dem Arbeitstitel „Organisation randständiger Jugendlicher“ planten: Im Schreiben vom 10. Mai 1970 bat der Verleger um die Ausführung Baaders, um Zeitschriften einzusehen, die nicht in die Haftanstalt gebracht werden könnten. Da das Buch bereits im Herbst erscheinen solle, sei Eile geboten. Der Justizoberinspektor lehnte ab, der Gefängnisdirektor der Justizvollzugsanstalt Tegel gab allerdings zwei Tage später nach einem Gespräch mit Baaders Anwalt Horst Mahler nach und stimmte einer einmaligen Ausführung für drei Stunden am 14. Mai zu.

Bis dahin waren einige Vorbereitungen zu treffen:

  • Astrid Proll, Ingrid Schubert und die damals 19-jährige Irene Goergens, die Meinhof nahestand, beschafften diverse Waffen, darunter eine Pistole vom Typ Beretta, Kaliber 6,35 mm und einen Schalldämpfer – beides im Wert von 1.000 D-Mark.
  • In Charlottenburg wurde am 13. Mai ein Alfa Romeo Giulia Sprint gestohlen, der später mit falschen Kennzeichen zur Flucht benutzt wurde.
  • Goergens und Schubert besuchten am 13. Mai das Berliner Institut, spähten es aus und kündigten an, am nächsten Tag für Recherchearbeiten zum Thema „Möglichkeiten der Therapie krimineller Jugendlicher“ wiederzukommen.
  • Auch Ulrike Meinhof erschien am 13. Mai im Institut und fragte nach, ob für den Baader-Termin alles vorbereitet sei.

Am folgenden Tag wurde Andreas Baader gegen 9:45 Uhr in Handschellen von zwei Wachtmeistern in den Lesesaal im Erdgeschoss des Institutes gebracht, wo ihn Meinhof bereits erwartete. Im Raum befanden sich die beiden Justizbeamten, Baader, Meinhof und ein Institutsangestellter. Für eine gute Stunde saßen Baader und Meinhof an einem Tisch, tauschten Zeitschriften und machten Notizen, dann betraten Goergens und Schubert das Gebäude. Ihnen wurde die Diele vor dem Lesesaal als Arbeitsraum zugewiesen. Gegen 11 Uhr öffneten einem vermummten Mann die Eingangstür des Gebäudes, der auf den Institutsangestellten Georg Linke schoss und ihn lebensgefährlich verletzte.

Goergens, Schubert und der Maskierte stürmten in den Lesesaal – Schubert mit einer Pistole Reck P 8, Kaliber 6,35 mm und Goergens mit einem Kleinkalibergewehr Landmann-Preetz, Kaliber 22 mit abgesägtem Schaft, das zuvor in ihrer Aktentasche versteckt war. Die Justizbeamten wehrten sich und auch von den Befreiern fielen Schüsse. Es gelang den Tätern aus einem Fenster zu springen und zu entkommen.
Draußen liefen sie zu dem vorher abgestellten Alfa Romeo. Am Steuer saß Astrid Proll. Die Gruppe wechselte mehrmals die Fahrzeuge, verließ Berlin jedoch nicht. Die Polizei verlor die Spur der Befreier.

Diese Aktion gilt als Geburtsstunde der linksextremen Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF).

Die RAF

In der Agit 883, einer in Westberlin erscheinenden anarchistischen Zeitschrift, erschien im Juni 1970 der Text „Die Rote Armee aufbauen!“ als erste öffentliche programmatische Erklärung der RAF, in der die Gründung der Gruppe verkündet wurde.

RAF Flagge
Die RAF Flagge ist inspiriert von der Flagge Vietnams

Strafverfolgungsbehörden und Medien nannten sie „Baader-Meinhof-Gruppe“ oder „Baader-Meinhof-Bande“.

Kurz darauf begann die bundesweite Fahndung nach den mittlerweile etwa 50 Gruppenmitgliedern. Ab sofort wurde nach der Gruppe und nicht mehr nach Einzeltätern gefahndet. Auf den ersten Fahndungsplakate war lediglich das Gesicht von Ulrike Meinhof zu sehen, die somit dem größten Fahndungsdruck ausgesetzt war.
Zwei Monate nach der Baader-Befreiung reisten Mitglieder der Gruppe, darunter auch Andreas Baader, nach Jordanien, um sich militärisch ausbilden zu lassen.
1972 begann die Gruppe, Anschläge zu verüben, bei denen es nicht mehr nur um „Protest gegen Sachen“ handelte.

Urteile zur Befreiung

Am 8. Oktober 1970 nahm man in Berlin Irene Goergens, Horst Mahler und Ingrid Schubert fest – die restlichen Beteiligten der Befreiungsaktion waren weiterhin auf der Flucht.
Begleitet von strengen Sicherheitsvorkehrungen, begann am 1. März 1971 vor der 8. Großen Strafkammer des Schwurgerichts im Kriminalgericht Moabit der erste von zwei Prozessen, in denen die Baader-Befreiung verhandelt wurde. Den Vorsitz hatte Landgerichtsdirektor Friedrich Geus. Horst Mahler wurde von Otto Schily verteidigt, die beiden Frauen von Klaus Eschen und Hans-Christian Ströbele.

Die Hauptvorwürfe der Anklage gegen Goergens und Schubert waren gemeinschaftlich versuchter Mord und Gefangenenbefreiung und gegen Mahler Beihilfe zu diesen Straftaten.
Der Erste Staatsanwalt Hans-Dieter Nagel beantragte für Horst Mahler und Ingrid Schubert je sechs Jahre Freiheitsstrafe und vier Jahre Jugendstrafe für Irene Goergens. Nach über 20 Prozesstagen wurde am 21. Mai 1971 das Urteil verkündet, das im Strafmaß bei Ingrid Schubert und Irene Goergens dem Antrag der Anklage folgte.
Horst Mahler wurde freigesprochen, blieb aber wegen anderer Tatvorwürfe in Haft. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen Mahler später auf.

Ein jahrzehntelanger Linksterrorismus in der Bundesrepublik hatte begonnen. In der Konfrontation zwischen RAF und Staatsgewalt verloren bis zur Selbstauflösung der RAF 1998 über 60 Menschen ihr Leben.

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