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Der Syndikusanwalt – Rechtsexperte für Unternehmen

Feb 28, 2020 | Bewerbung & Jobsuche, Juristische Berufe

Ein Syndikusanwalt, auch Firmenanwalt oder einfach nur Syndikus, ist ein dauerhaft angestellter Rechtsanwalt eines nichtanwaltlichen Arbeitgebers. Doch wo liegen die Unterschiede zum Justitiar oder Wirtschaftsjuristen?

Was ist ein Syndikusrechtsanwalt?

Das Berufsbild des Syndikus ist in aller Munde. Gesetzliche Neuregelungen und eine kaum zu befriedigende Nachfrage auf Unternehmensseite machen diesen Beruf nicht nur für Headhunter hochinteressant.

Der Syndikusanwalt muss nicht zwangsläufig für ein Unternehmen tätig sein. Auch Verbände und Stiftungen können von ihm vertreten werden. Wichtig ist, dass es sich um einen nichtanwaltlichen Arbeitgeber handelt.

In allen Fällen bedarf es jedoch einer Zulassung bei der lokalen Rechtsanwaltskammer.

Dadurch unterscheidet er sich grundlegend vom Justitiar. Dieser darf Unternehmen in seiner beratenden Tätigkeit auch ohne Rechtsanwaltszulassung unterstützten und muss daher kein Volljurist sein. Auch Wirtschaftsjuristen können als Justitiar tätig werden.

Von anderen Rechtsanwälten lässt sich der Syndikusanwalt ebenfalls leicht abgrenzen, denn seine Arbeit bezieht er von einem einzigen Arbeitgeber und nicht von einer Vielzahl von Mandanten.

Der Syndikus hat eine Kanzlei im Wohnzimmer

Der Syndikusanwalt ist in seinem Beschäftigungsverhältnis zwar für das Unternehmen tätig, doch für seine Rechtsanwaltszulassung muss er eine Kanzlei unterhalten (§27 BRAO).

Da Syndizi jedoch häufig nicht zusätzlich freiberuflich tätig sind, greifen die meisten auf eine sog. Wohnzimmerkanzlei zurück. Das heißt sie melden ihren privaten Wohnsitz als den Sitz der Kanzlei an.

Eine weitere Möglichkeit ist es, die Arbeitsräume des Unternehmens anzugeben, insofern der Arbeitgeber damit einverstanden ist.

Der Syndikusanwalt ist ein Berater der Führungsebene

Der Syndikusanwalt ist überwiegend in beratender Funktion für die Entscheidungsträger des Unternehmens tätig.
Der Syndikusanwalt ist überwiegend in beratender Funktion für die Entscheidungsträger des Unternehmens tätig.

Wie äußert sich das im Berufsalltag des Syndikus?

Einerseits fallen im täglichen operativen Geschäft eine Vielzahl rechtlicher Fragen an. In diesen Fällen ist der Syndikusanwalt Ansprechpartner für das Unternehmen.

Seine Aufgabe ist die Analyse, ebenso wie die Lösungsfindung. Im Nachhinein steht das Briefing der verschiedenen Unternehmensbereiche, insbesondere der Führungskräfte an.

Auch Schulungen und Belehrungen von Mitarbeitern bei Themen mit rechtlicher Relevanz gehören zum Aufgabenspektrum des Syndikus.

Regeltreue durch Um- und Weitsicht

Andererseits geht es darum, Gesetzesübertretungen zu vermeiden und die bestehenden Gesetze sinnvoll für das Unternehmen zu nutzen.

Das Stichwort an dieser Stelle ist Compliance.

Sachverhalte müssen von dem Syndikusanwalt auf ihre Regelkonformität in Bezug zu nationalen und internationalen Rechtsvorgaben geprüft werden.

Fehler in diesen Belangen können außerordentlich kostspielige Konsequenzen für das Unternehmen haben. Regelbrüche führen häufig zu empfindlichen Geldstrafen und erheblichen Prozesskosten.

Dies gilt nicht allein für die gegenwärtige Rechtsprechung. Auch aktuelle gesetzliche Änderungen muss der Syndikus stets im Auge behalten.

Neben abgeschlossenen Gesetzesänderungen hat der Syndikusanwalt auch nationale und internationale Gesetzesvorhaben im Blick. Hierbei erkennt er Handlungsbedarfe, erarbeitet Lösungsmöglichkeiten etwaiger rechtlicher Probleme und beurteilt Risiken.

Es ist also höchstes Gebot, dass er immer auf dem neuesten Stand ist und sich den aktuellen Gegebenheiten anpasst.

Syndikusanwälte – Experten für Verträge

Eine zentrale Aufgabe im Tätigkeitsbereich der Syndizi liegt in der Bearbeitung von Vertragsfragen aller Bereiche des Unternehmens.

Er muss Verträge aufsetzen, eigenständig oder begleitend verhandeln, prüfen und überarbeiten.

Beispielhaft hierfür sind selbstverständlich unternehmensinterne und -externe Arbeitsverträge. Auch die Mietverträge der Unternehmensimmobilien können von Belang sein. Hinzu kommen Versicherungsverträge und die Einschätzung von Fällen, in denen diese (nicht) greifen.

Unternehmen sehen sich gelegentlich rechtlichen Sachverhalten gegenübergestellt, welche die Kapazitäten der internen Rechtsabteilung übersteigen.

In diesen Fällen gehört das Mandatieren und Koordinieren externer Rechtsanwaltskanzleien zu den Aufgaben des Syndikus.

Zuletzt ist die Gestaltung unternehmensinterner Regelungen zu nennen. Dadurch kommt dem Syndikusanwalt eine besonders wichtige Stellung in der Unternehmenskultur zu.

Spannungsfeld Außenverhältnis: die Prozessvertretung

Der Syndikusrechtsanwalt hat die Befugnis zur Beratung und Vertretung des Arbeitgebers in seinen Rechtsangelegenheiten (§46 BRAO).

Hierzu zählen beispielsweise Verhandlungen mit gegnerischen Anwälten oder Rechtsabteilungen.

Doch: Es gibt ein teilweises gesetzliches Vertretungsverbot für Syndizi.

Dieses gilt nach §46c BRAO, wenn

  • in zivilrechtlichen oder arbeitsgerichtlichen Verfahren oder Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, gesetzt den Fall, dass Anwaltszwang herrscht oder ein Schriftsatz von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein muss.
  • in Straf- oder Bußgeldverfahren das Unternehmen oder deren Mitarbeiter beschuldigt sind.

Das Vertretungsverbot gilt nicht, wenn

  • in den oben genannten Kontexten ein Merkmal wegfällt.
  • es sich um verwaltungs-, sozial- oder finanzrechtliche Verfahren handelt.

Vertretungsverbot – warum?

Das partielle Vertretungsverbot hat den Hintergrund, dass Rechtsanwälte prinzipiell unabhängige Organe der Rechtspflege sind (§1 BRAO).

Der Syndikus ist in seiner Arbeit jedoch höchst abhängig, und zwar von seinem Arbeitgeber und dessen Gehaltszahlungen.

Diese wirtschaftliche Abhängigkeit führt zu dem Konflikt zwischen dem Grundsatz und der Realität, weshalb es Syndikusrechtsanwälten in den erwähnten Fällen verboten ist, ihren Arbeitgeber im Verfahren zu vertreten.

In §46 BRAO gibt es daher weitere Regelungen, welche den Grundsatz der Unabhängigkeit schützen sollen.

Der Syndikus soll fachlich unabhängig sein und in seiner Tätigkeit eigenverantwortlich arbeiten können.

Syndizi sollen die Möglichkeit haben, mit den Weisungen des Arbeitgebers nicht einverstanden zu sein. Auch das Entscheiden entgegen der Beschlüsse des Arbeitgebers darf für ihn keine arbeitsrechtlichen Folgen haben.

Dies bezieht sich selbstverständlich nur auf fachliche Entscheidungen, nicht auf das erscheinen am Arbeitsplatz o.Ä.

Wo findet man den Syndikusanwalt?

Syndizi sind bei großen Unternehmen fast aller Branchen anzufinden.

Beispielhaft hierfür sind:

  • Finanz-, Bankensektor und Kapitalmarkt
  • Hotelbranche
  • Immobiliengeschäft
  • Versicherungsbranche
  • Bauindustrie
  • Energiebranche
  • Pharmaindustrie
  • Fahrzeug- und Maschinenbau
  • Lebensmittel- und Agrarindustrie

Diese Liste ließe sich beliebig lange fortführen.

Denn: Für Unternehmen mit einer gewissen Größe ist rechtliche Beratung unabdingbar. Es ist vernünftig, sich diese Expertise ins eigene Haus zu holen.

Dies gilt branchenunabhängig und macht fähige Syndikusrechtsanwälte zu einem begehrten Gut.

Tänzer auf dem Parkett sämtlicher Rechtsgebiete

Syndizi sind in einer Vielzahl von Rechtsgebieten tätig.

Die schier unüberblickbare Anzahl an Branchen, in denen sie gebraucht werden und das breite Anforderungsprofil an ihre Tätigkeit machen das notwendig.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei:

  • Arbeitsrecht
  • EU-Recht
  • Gesellschafts-, Konzern- und Umwandlungsrecht
  • Patent-, Marken-, Urheberrecht
  • Kartellrecht (z.B. bei Unternehmensübernahme und -verkauf)
  • Aufsichtsrecht und Kapitalmarktrecht (Aktienrecht, Wertpapierrecht, Börsenrecht)
  • Steuerrecht
  • Datenschutz- und IT-Recht
  • Privatrecht

Unternehmen begegnen diesem Umstand häufig mit einer großen Rechtsabteilung, welche mehrere Syndikusanwälte mit fachspezifischen Spezialkenntnissen beschäftigt. Auch Syndizi mit einem breitgefächerten Generalwissen sind gerne gesehen.

Für Juristen bedeutet das: Egal wo das Interesse und die Begabungen liegen, der Beruf des Syndikusrechtsanwalts ist immer eine attraktive Option.

Doch welchen Anforderungen muss der Syndikusanwalt gerecht werden?

Das muss der Syndikus mitbringen

Da es sich um eine Rechtsanwaltstätigkeit handelt, sind selbstverständlich das erste und zweite Staatsexamen Voraussetzung für den Beruf.

Wichtig ist auch, dass man Interesse für die jeweilige Branche des Unternehmens mitbringt. Ansonsten wird sich eine langfristige und gewinnbringende Zusammenarbeit schwierig gestalten. Im Optimalfall bringt der Syndikus bereits branchenspezifische Kenntnisse mit.

Hinzu kommt, dass man als Syndikusanwalt für ein Unternehmen in der freien Wirtschaft zu arbeitet. Diese sind von Grund auf gewinnorientiert.

Daher sind ein umfangreiches betriebswirtschaftliches Wissen und eine erfolgsorientierte Denk- und Arbeitsweise erforderlich.

Die Arbeit als Rechtsexperte in einem Unternehmen erfordert in aller Regel ein hohes Maß an Selbstständigkeit. Auch eine gewisse Affinität zu Technologie ist nicht schlecht, denn Legal Tech Lösungen werden immer wichtiger.

Syndizi haben die Fähigkeit umfangreiche rechtliche Fragestellungen ergebnisorientiert zu lösen. Diese Ergebnisse müssen daraufhin häufig für Nicht-Juristen adressatengerecht vermittelt werden. Dies erfordert eine gewisse Übersetzungsarbeit und ein tiefes Verständnis der Materie.

Aufgrund der Relevanz besagter Aufgaben für das Unternehmen wird von Syndikusanwälten ein besonders genaues und analytisches Vorgehen verlangt.

Außerdem findet sich der Syndikus häufig in Verhandlungssituationen wieder.

Daher zählen zu den wichtigsten Qualitäten eines Syndikus ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein, sicheres Auftreten, diplomatisches Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen. Auch Überzeugungs- und Konfliktfähigkeit sind in diesem Zusammenhang bedeutende Kernaspekte.

Zusätzlich muss der Syndikus mit den verschiedenen Bereichen im Unternehmen interagieren. Auch das erfordert eine gute Menschenkenntnis, kommunikative Fähigkeiten und Teamfähigkeit.

Nichts für Anfänger?

Erste und mehrjährige Berufserfahrung z.B. in einer Anwaltskanzlei oder der Rechtsabteilung eines Unternehmens sind häufige Angaben in Stellenanzeigen.

Der Berufseinstieg als Syndikus gestaltet sich häufig schwierig, da Rechtsgebiete und Branchenkenntnisse nicht nur erwartet werden, sondern auch erforderlich sind. Nach ungefähr zwei Jahren steigen die Chancen auf eine Stelle.

Allerdings ist es nicht unmöglich, nach dem Studium direkt als Syndikus durchzustarten.

Wer sich privat stark für eine Branche interessiert, daher bereits mit branchenspezifischen Kenntnissen glänzen kann und gute Leistungen bei den Examina vorzuweisen hat, kann durchaus Erfolg haben.

Auch absolvierte Stationen im Referendariat oder Nebenjobs mit Branchenrelevanz können die vorausgesetzte Erfahrung bieten und den Lebenslauf aufpolieren.

Das verdient ein Syndikusanwalt

Das Bruttojahresgehalt eines Syndikus liegt zwischen 40.000€ und 115.000€.

Im Durchschnitt beträgt das Einkommen circa 70.000€.

Die Höhe des Verdienstes schwankt von Unternehmen zu Unternehmen stark.

Folgende Aspekte spielen hierbei eine Rolle:

  • Die Größe des Unternehmens
  • Der Standort
  • Die Branche
  • Die Berufserfahrung des Syndikus

Gerade nach oben lässt sich keine klar quantifizierbare Grenze ziehen. Große transnationale Konzerne haben Bedarf für außerordentlich fähige Syndizi. Da diese schwer zu finden sind, können deren Gehälter auch weitaus höher ausfallen.

Syndikusrechtsanwalt – ein attraktiver Job?

Der Beruf des Syndikus ist aus vielen Gründen interessant für Juristen.

Zum einen bieten Fragestellungen mit höchster Relevanz für den Erfolg des Unternehmens eine spannende und anspruchsvolle Arbeitsatmosphäre. Die Vielfalt der Aufgaben, denen man gegenübergestellt ist, bringt zusätzliche Abwechslung.

Darüber hinaus genießt man im Unternehmen eine Expertenstellung, mit welcher eine große Wertschätzung einhergeht. Auch die Möglichkeit eigenständig arbeiten zu können, ist für viele attraktiv.

Zum anderen kann man durch die Wahl der Branche seinen persönlichen Interessen Ausdruck verleihen und Hobbys in das Berufsleben einfließen lassen.

Die Aussicht auf unternehmensinterne und -externe Fortbildungsangebote ist ein zusätzlicher Anreiz in die freie Wirtschaft zu gehen. Dies führt langfristig zu besseren Perspektiven für das weitere Berufsleben.

Offene Türen für die Karriere des Syndikus

Niemand wird sich die Mühe machen, zwei Staatsexamina hinter sich zu bringen, um in der Folge im außerjuristischen Bereich für ein Unternehmen zu arbeiten. Zumindest nicht absichtlich.

Doch: Wer den Spaß an der Juristerei verliert oder sich in anderen Tätigkeitsfeldern probieren möchte, hat als Syndikus gute Chancen.

Der Syndikusanwalt hat durch seine Tätigkeit bereits einen Fuß in der Tür des Unternehmens. Für gewöhnlich hat er seine Fähigkeiten bewiesen, viele Kontakte geknüpft und ist mit dem Unternehmen und der Branche vertraut.

Das Syndikusgesetz

Am 01.01.2016 ist das sogenannte Syndikusgesetz in Kraft getreten. Für Syndikusanwälte hat sich dadurch einiges verändert. Es geht primär darum, auch als Syndikus in der Arbeit für ein Unternehmen als Rechtsanwalt anerkannt zu werden.

Fokus Altersversorgung: Nach der gesetzlichen Neuregelung ist es den Syndizi nun sicher möglich, sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Dadurch haben sie die Möglichkeit, Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk zu werden und es herrscht Gleichberechtigung unter den Rechtsanwälten.

Zudem gibt es seither für Syndizi die Möglichkeit, sich mit einer eigenständigen Zulassung nur als Syndikusrechtsanwalt in der lokalen Rechtsanwaltskammer anzumelden.

Trend zum Syndikus

Die Anzahl der Rechtsanwälte in Deutschland blieb in den letzten Jahren überwiegend konstant. Dies belegt die offizielle Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer (Stand 01.01.2018).

Es ist zwar ein minimaler Zuwachs im Umkreis von Großstädten zu verzeichnen, doch wirkliche Veränderungen gibt es nur bei den Syndizi.

Seit der gesetzlichen Neuregelung vom 01.01.2016 steigt die Zahl der angemeldeten Syndikusrechtsanwälte rapide.

Im ersten Jahr nach dem Syndikusgesetz zählte die BRAK bereits 9.710 Syndikusrechtsanwälte (8.753 mit Doppelzulassung; 957 mit Einzelzulassung).

2018 sind es schon 14.054 (12.079 mit Doppelzulassung; 1.975 mit Einzelzulassung).

Das ist ein Zuwachs von knapp 45 %!

Doch wo kommen diese unternehmensorientierten Juristen her? Studieren plötzlich mehr Menschen Jura, um in der freien Wirtschaft für Unternehmen zu arbeiten?

Die Antwort auf diese Frage lautet: Nein.

Die ca. 4.000 neuen Syndikusanwälte fehlen an anderer Stelle. Und zwar bei den herkömmlich niedergelassenen Rechtsanwälten.

Deren Zahl sank nämlich von 154.683 (2017) auf 150.600 (2018).

Diese Zahlen belegen den eindeutigen Trend zur neuen Syndikuszulassung und die enorme Nachfrage der Wirtschaft.

Syndika auf dem Vormarsch

Die BRAK Mitgliederstatistik offenbart noch einen weiteren interessanten Aspekt: Die weibliche Präsenz im Berufsfeld des Syndikus.

Bei den Syndizi mit Einzelzulassung handelt es sich bei rund 54 % um Frauen. Dies ist besonders vor dem Hintergrund interessant, dass nur ca. 34 % der niedergelassenen Rechtsanwälte weiblich sind.

Daher wird es sehr spannend, diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter zu beobachten.

Legalhead

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