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Karriere im Arbeitsrecht – Voraussetzungen und Aufgaben

Okt 5, 2020 | Juristische Berufe, Kanzlei, Studium & Weiterbildung

Berufsziel Arbeitsrecht und die rechtzeitige Weichenstellung im Jurastudium

Sie wissen schon heute, dass Sie Ihren beruflichen Schwerpunkt nach Ihrer juristischen Ausbildung auf das Arbeitsrecht legen möchten? Dann können Sie bereits während Ihres Studiums die Weichen gezielt stellen, um dieses Wunschziel zu erreichen. Wie das funktioniert, wie die Voraussetzungen und Aufgaben im Arbeitsrecht aussehen – mehr dazu hier.

Ausbildung zum Rechtsanwalt im Arbeitsrecht: Grund- und Hauptstudium

Der konkrete Ablauf eines Jura-Studiums ist abhängig von der jeweiligen Universität. Doch es gibt ein festes Grundgerüst, an dem Sie sich orientieren können. Das Jurastudium gliedert sich in ein Grund- und Hauptstudium, das von Praktika flankiert wird und mit dem ersten Staatsexamen endet.

1. Numerus Clausus? Kein Hindernis für ein Jura-Studium

Einen zentralen Numerus Clausus (NC) wie in Medizin, Tiermedizin oder Pharmazie gibt es für das Jura-Studium nicht. Das bedeutet, dass eine Bewerbung für das Jurastudium über ein zentralisiertes System nicht notwendig ist. Allerdings haben die einzelnen Universitäten eigene Studienvoraussetzungen, über die Sie sich informieren sollten. Wichtig zu wissen ist, dass nicht die Note des Abiturzeugnisses allein maßgeblich ist. Beim Bewerbungsvorgang für das Jurastudium an einer Universität findet eine Bewertung der einzelnen Noten statt. Fächer wie Deutsch, Mathematik und Politik wird mehr Gewicht beigemessen als beispielsweise Naturwissenschaften. Je besser die Note ausfällt, umso größer sind die Wahlmöglichkeiten zwischen den einzelnen Universitäten. Aber auch Bewerber, die sich gerade so durch das Abitur gequält haben, haben Chancen, einen Studienplatz in Rechtswissenschaften zu bekommen.

2. Das Grundstudium

Im Grundstudium werden die Grundlagen für das Jurastudium vermittelt, wobei die Dauer je nach Universität variiert. Es gliedert sich in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht mit diesen Inhalten:

  • Bürgerliches Recht, unter anderem der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und kleine Ausflüge in das Recht der Schuldverhältnisse und das Sachenrecht
  • Strafrecht, unter anderem Strafrecht Allgemeiner Teil (AT) sowie Vermögensdelikte und Nicht-Vermögensdelikte aus dem Besonderen Teil (BT) des Strafrechts
  • Öffentliches Recht, unter anderem das Staatsorganisationsrecht und die einzelnen Grundrechte
  • Ein Grundlagenfach, zum Beispiel Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder Rechtsgeschichte
  • Schlüssel- und Zusatzqualifikationen, zum Beispiel in den Bereichen Vernehmungspsychologie, Rhetorik, zur anwaltlichen Tätigkeit oder in Form fachspezifischer Fremdsprachenkurse

Leistungsnachweise sind im Strafrecht, im Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht sogenannte Scheine, die Studenten nach erfolgreichem Bestehen einer Hausarbeit und einer Klausur erhalten. Vorlesungsbegleitend werden Tutorien, Arbeitsgemeinschaften und Fallbesprechungen angeboten, mit denen das erlernte Wissen vertieft und angewendet wird. Das Grundstudium ist das Fundament des Jura-Studiums und wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die an manchen Universitäten aufgrund der erfolgreich absolvierten Scheine automatisch zuerkannt wird oder in Form einer separaten Prüfung erfolgt.

3. Das Hauptstudium in Jura mit Schwerpunktstudium

Im Hauptstudium vertiefen Sie die Rechtsgebiete, die Sie bereits im Grundstudium kennengelernt haben, nämlich Strafrecht, Öffentliches Recht und Bürgerliches Recht. Hinzu kommen zahlreiche weitere Rechtsgebiete, zu denen unter anderem das Arbeitsrecht gehört, aber auch das Familienrecht, das Erbrecht, Baurecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Begleitet werden die Vorlesungen von Übungen, die je nach Universität andere Namen haben und in denen Sie Leistungsnachweise in Form von Hausarbeiten und Klausuren erbringen müssen. Die genaue Ausgestaltung ist in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geregelt.
Abhängig vom Angebot der jeweiligen Universität besuchen Sie Seminare für Schlüsselqualifikationen oder Sprachen. Mögliche Schwerpunktbereiche des Jura-Studiums sind unter anderem der Anwaltsberuf und Notariat.

Das Grundstudium legt die Basis für die Karriere als Jurist
Das Grundstudium legt die Basis für die Karriere als Jurist

4. Praktika als fester Bestandteil des Jurastudiums

Praktika sind ein fester Bestandteil der juristischen Ausbildung, die in der Summe eine Mindestdauer von drei Monaten haben sollten. Geregelt ist diese praktische Studienzeit in den Juristenausbildungsverordnungen, sodass es Unterschiede in Bezug auf die Ausführung – Einzel- oder Gruppenpraktika – und die Inhalte geben kann. Einheitlich festgelegt ist, dass ein Praktikum nur bei einer Stelle absolviert werden darf, bei der die Betreuung durch einen Juristen sichergestellt ist.
Hier besteht erstmals die Möglichkeit, praktische Erfahrung im Arbeitsrecht zu sammeln. Möglich ist das bei einem Anwalt oder in einer Anwaltskanzlei, die auf Arbeitsrecht ausgerichtet sind.

Praktika können jedoch auch bei der Polizei, in einer Justizvollzugsanstalt oder in einem Zollamt absolviert werden. Besonders beliebt sind Praktika bei den Vereinten Nationen, bei der Europäischen Union oder im Europäischen Parlament. Deshalb ist es empfehlenswert, sich zu einem sehr frühen Zeitpunkt dort zu bewerben.

In einer kleineren Anwaltskanzlei ist die Chance größer, eigenständig im Bereich des Arbeitsrechtes zu arbeiten und gegebenenfalls Kontakt mit Mandanten zu haben. Im Gegensatz dazu bieten größere Kanzleien eine meist umfassende Betreuung der Praktikanten an. Einen praktischen Bezug zum Arbeitsrecht bieten auch Praktika bei Gewerkschaften sowie in Rechtsabteilungen und Personalabteilungen von größeren Unternehmen.

5. Das Referendariat: Die Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten juristischen Staatsexamen

Das Grund- und Hauptstudium endet mit dem ersten Staatsexamen, das sich aus einem schriftlichen und mündlichen Teil zusammensetzt. Zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen liegt das Referendariat. Das ist der Teil des Jurastudiums, in dem Juristen praktische Erfahrungen in unterschiedlichen Bereichen sammeln. Das Referendariat, das auf das erste Staatsexamen folgt, gliedert sich in die Zivilrechtsstation, die Strafrechtsstation, die Verwaltungsstation, die Anwaltsstation und in die Wahlstation, die jeweils von Arbeitsgemeinschaften theoretisch begleitet werden. Es sind die Anwaltsstation und die Wahlstation, in denen Sie die inhaltliche Richtung vorgeben und sich für arbeitsrechtliche Inhalte
entscheiden können. Sie sollten rechtzeitig vor dem ersten Staatsexamen die einzelnen Stationen planen und sich bewerben, da manche Plätze sehr begehrt sind. Die Anwaltsstation können Sie beispielsweise bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht absolvieren, während Sie bei der Wahlstation in Ihrer Entscheidung frei sind und diese beispielsweise bei Ihrem Wunscharbeitgeber ableisten können. Voraussetzung ist, dass der Vorgesetzte Volljurist ist. Oftmals wird die Wahlstation als
letzte Station vor dem zweiten Staatsexamen für einen Auslandsaufenthalt genutzt, um Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen.

6. Die Bedeutung der Abschlussnote in Rechtswissenschaften

Die jeweiligen Abschlussnoten im ersten und zweiten Staatsexamen sind in Jura von besonderer Bedeutung. Sie entscheiden über die weiteren Berufschancen. Wer beide Staatsexamen mit einem Prädikat abgeschlossen hat, kann sich seinen Job als Jurist aussuchen. Ein Prädikatsexamen ist mindestens ein „voll befriedigend„, was einer Punktzahl von mindestens 10 Punkten von insgesamt 18 Punkten entspricht. Tatsächlich erreichen nur rund 15 Prozent der Jura-Studenten dieses traumhafte Ergebnis. Das bedeutet, dass Sie Staatsanwalt oder Richter werden können. Aber auch internationale Organisationen, Großkanzleien, Verbände und Behörden strecken die Arme nach Juristen aus, die ihr Staatsexamen mit Prädikat abgeschlossen haben. Wer als Absolvent eines Jura-Studiums ein durchschnittliches oder schlechteres Staatsexamen hat, fängt in der Regel in einer kleineren Anwaltskanzlei an oder macht sich selbstständig.

7. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Auch nach dem ersten und zweiten Staatsexamen ist es möglich, sich als Anwalt für Arbeitsrecht weiter zu spezialisieren. Den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ dürfen Sie führen, wenn Sie nach der Fachanwaltsordnung (FAO) besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Arbeitsrecht nachweisen können. Diese erwerben Sie in einem fachspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der mit erfolgreich absolvierten Klausuren endet. Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ ist, dass Sie als Rechtsanwalt innerhalb der vergangenen drei Jahre 100 arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet haben, von denen mindestens 50 Verfahren gerichtliche Verfahren sein müssen. Auch nach Erwerb des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ sind Sie gegenüber der Rechtsanwaltskammer verpflichtet nachzuweisen, dass Sie sich auch weiterhin fortbilden. Beispiele sind fachspezifische Aus- und Fortbildungen oder wissenschaftliche Publikationen. Sofern diese Bedingung nicht erfüllt wird, wird der Fachanwaltstitel wieder entzogen.

Der Vorteil eines Fachanwaltstitels ist, dass beispielsweise eine schlechtere Examensnote wieder wettgemacht werden kann. Außerdem wird in Stellenausschreibungen manchmal ein Fachanwaltstitel gefordert, sodass Sie sich mit dem Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten sichern. Bei Mandanten ist der  Fachanwaltstitel eine vertrauensbildende Maßnahme, da er ein sichtbarer Nachweis für fachliche Kompetenz und Erfahrung ist.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Die richtige Weichenstellung während des Studiums

Die Entscheidung für eine Spezialisierung zugunsten eines Rechtsgebietes fällt meistens während des Studiums, wenn sich herauskristallisiert, welche Rechtsgebiete Ihnen mehr liegen als andere. Manchmal ist sie auch das Resultat von persönlicher Betroffenheit oder basiert auf ehrenamtlichem Engagement.

Man sollte früh überlegen, in welche berufliche Richtung man sich entwickeln möchte

1. Welche Rechtsgebiete und Gesetze für die Tätigkeit als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht maßgeblich sind

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige Bestimmungen zur nicht selbstständigen abhängigen Erwerbstätigkeit. Es gliedert sich in das Individualarbeitsrecht, das das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschreibt, sowie in das Kollektivarbeitsrecht. Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen auf der einen Seite sowie Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite. Aufgrund der mächtigen Position des Arbeitgebers spielt im Arbeitsrecht der Arbeitnehmerschutz eine wichtige Rolle.

Dementsprechend umfangreich sind die Gesetze, die Regelungen zum Arbeitsrecht enthalten, zu denen unter anderem diese gehören:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Grundgesetz (GG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG9
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Tarifvertragsgesetz (TVG)
  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Vom Grundsatz her ist der in den §§ 611 ff. BGB gesetzlich normierte Arbeitsvertrag als Dienstvertrag ein privatrechtlicher Vertrag, der im BGB gesetzlich normiert ist. Insoweit finden die allgemeinen vertragsrechtlichen Regelungen des BGB auf den Arbeitsvertrag Anwendung, sodass das BGB das wichtigste Gesetzeswerk im Arbeitsrecht ist. Darüber ist das Arbeitsrecht überaus abwechslungsreich, sodass es auch Berührungspunkte zum Sozialrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht und Europarecht aufweist.

2. Die Entscheidung, sich auf Arbeitsrecht zu spezialisieren

Es gibt zahlreiche Gründe, sich für ein Berufsleben zu entscheiden, das in Verbindung mit demArbeitsrecht steht.

  • Kaum ein Rechtsgebiet beeinflusst die Lebenswirklichkeit und den Alltag von Menschen so sehr wie das Arbeitsrecht.
  • Millionen Erwerbstätige kommen tagtäglich mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Berührung.
    Beispiele sind die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungen, Urlaubsgewährung, Überstunden, Kurzarbeit sowie andere Vergütungsfragen.
  • Auch aus unternehmerischer Sicht ist Arbeitsrecht von Bedeutung, wenn es um den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens geht und um das ökonomische Bedürfnis nach Kosteneffizienz, Flexibilität und Produktivität.
  • In kaum einem anderen Rechtsgebiet wird so leidenschaftlich gestritten und um Kompromisse gerungen. Das gilt für Wortgefechte vor dem Arbeitsgericht ebenso wie für Konfliktgespräche zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und für schwierige Tarifverhandlungen.
  • Arbeitsrecht ist ein überaus abwechslungsreiches Rechtsgebiet, das Berührungspunkte zu einer Vielzahl anderer Gesetze hat.
  • Es hat aufgrund neuer Gesetzesvorhaben auf deutscher und europäischer Ebene eine ganz eigene Dynamik, die in Verbindung steht mit einer sich rasant fortentwickelnden Rechtsprechung.
  • Insoweit lässt das Arbeitsrecht Raum für kreative Lösungen und die Präsentation von Ergebnissen, die im Gegensatz stehen zu einer rein reproduzierenden Tätigkeit.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Die verschiedenen Beschäftigungsvarianten

Grundsätzlich kann jeder, der ein Jurastudium erfolgreich mit dem ersten und zweiten Staatsexamen abgeschlossen hat, als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht arbeiten. Es ist indes ein Unterschied, ob Sie sich allein als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht niederlassen, ob Sie den klassischen Karriereweg in einer Großkanzlei beschreiten oder Teilhaber einer Kanzlei werden.

1. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht selbstständig machen

Sofern Sie sich allein als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht selbstständig machen möchten, müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen im Arbeitsrecht erfüllen. Für Sie persönlich ist es jedoch vorteilhaft, wenn Sie über gute Kenntnisse verfügen, um sich auf dem Markt einen Namen zu machen und sich gegenüber Wettbewerbern etablieren.

Diese Voraussetzungen sollten Sie für die Selbstständigkeit erfüllen:

  • Erstes und zweites juristisches Staatsexamen
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Unbestraftheit, Verzicht auf mit der Anwaltszulassung unvereinbare Tätigkeiten, geordnete finanzielle Verhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung)
  • Pflichtmitgliedschaft in der regionalen Rechtsanwaltskammer
  • Eigene Büroräume mit einem individuellen Kanzleischild
  • Anmeldung der Kanzlei bei der Anwaltskammer, in der Sie Mitglied sind
  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Technisches Equipment einschließlich Software für Rechtsanwälte und für die Buchhaltung sowie Büromaterial
  • Webauftritt der Kanzlei
  • Kundenakquise und Marketing, wobei Rechtsanwälte diesbezüglich bestimmte rechtliche Einschränkungen beachten müssen
  • Businessplan zur Prüfung der Praxistauglichkeit sowie für die Beantragung von Fördergeldern und Finanzierungshilfen

2. Teilhaber einer bereits bestehenden Anwaltskanzlei werden

Eine weitere Möglichkeit, sich als Anwalt für Arbeitsrecht selbstständig zu machen, ist die Gründung mit anderen Rechtsanwälten oder der Einstieg als Teilhaber in eine bereits bestehende Rechtsanwaltskanzlei. Eine Gründung im Team hat den Vorteil, dass das unternehmerische Risiko auf mehrere Schultern verteilt ist, zum Beispiel die Miete für Büroräume, die Kundenakquise, Personalkosten für Mitarbeiter sowie Investitionen. Als mögliche Rechtsformen kommen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), die Unternehmergesellschaft (UG) oder auch eine Kapitalgesellschaft, zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), in Betracht. Das bedeutet, dass die bereits genannten Voraussetzungen für die Selbstständigkeit plus die mit der jeweiligen Rechtsform zusammenhängenden Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Selbständigkeit, Großkanzlei oder kleine Kanzlei?
Selbständigkeit, Großkanzlei oder kleine Kanzlei?

3. Der klassische Karriereweg in einer Großkanzlei

Der klassische Karriereweg in einer Großkanzlei beginnt beim Associate und endet als Equity Partner. Davon haben sich allerdings viele Kanzleien mittlerweile verabschiedet und bieten stattdessen die Möglichkeit, dauerhaft als angestellter Rechtsanwalt in einer großen Anwaltskanzlei zu arbeiten, ohne dass es zu einer Partnerschaft kommt. Der Einstieg in eine große Kanzlei beginnt als Associate beziehungsweise im ersten Jahr als First-Year-Associate. Mit der Kanzleizugehörigkeit und der praktischen Erfahrung steigt nicht nur der Rang innerhalb des Teams, sondern auch das Gehalt.

Nach drei bis sieben Jahren erfolgt eine Umbenennung in Managing Associates oder Senior Associates. Das geht einher mit eigenverantwortlich geführten Mandaten und dem Aufbau eines eigenen Business innerhalt der Sozietät. Eine weitere Stufe ist der Status eines angestellten Partners, der als Junior Partner, als Local Partner, als Salary Partner, als Fixed Share Partner oder als Assoziierter Partner bezeichnet wird, was mit einem festen jährlichen Gehalt plus Boni honoriert wird. Zu Managementaufgaben und der Mandatsarbeit, der Mandatsentwicklung und der Mandantenakquise kommen die Personalführung und die Nachwuchsförderung. Die Counsel Position ist die Stellung eines dauerhaft angestellten Rechtsanwalts, die eine dauerhafte Bindung an die Kanzlei manifestiert.

Es sind vor allem Wirtschaftsgrößen sowie politisch bedeutsame Organisationen und Institutionen, die von Top-Juristen in Großkanzleien beraten und vertreten werden. Tatsächlich können sich Einzelpersonen normalerweise die beachtlichen Honorare der Großkanzleien nicht leisten. Aufgrund der Mandantenprofile sind bestimmte Rechtsgebiete für Wirtschaftskanzleien von besonderem Interesse.

Dazu gehören unter anderem Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Kartellrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und auch das Arbeitsrecht.

Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und relevante rechtliche Themen

Der Arbeitsalltag eines Anwalts für Arbeitsrecht ist eine Mischung aus Mandantengesprächen, die telefonisch, per E-Mail oder persönlich geführt werden. Um einen Rechtsstreit sachlich richtig beurteilen zu können, ist neben einer sorgfältigen Recherche des Sachverhaltes auch eine vertiefende Auseinandersetzung mit der rechtlichen Literatur und der Rechtsprechung erforderlich.

Für die rechtliche Vertretung von Mandanten werden Schriftsätze an die gegnerische Partei und gegebenenfalls Klageschriften für die gerichtliche Auseinandersetzung verfasst. Gerade im Arbeitsrecht sind kreative Lösungen gefragt, sodass die Argumentation, die Beweisführung und gute Lösungen für den außergerichtlichen und gerichtlichen Erfolg unabdingbar sind.

Zu den arbeitsrechtlichen Themen, die den Alltag eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht bestimmen, gehören beispielsweise:

  • Ordentliche und fristlose Kündigung
  • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Formulieren von Arbeitsverträgen
  • Auseinandersetzungen um Abfindungen
  • Rechtmäßigkeit von Änderungsverträgen
  • Ausbleibende Gehaltszahlungen
  • Nicht genehmigter oder abgelehnter Urlaubsanspruch
  • Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Unbezahlte Überstunden
  • Verbot der Gründung eines Betriebsrates durch den Arbeitgeber

Zu den Mandanten zählen unter anderem Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gewerkschaften und Verbände.

Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es für Juristen im Bereich Arbeitsrecht?

Für Juristen, deren Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt, gibt es eine Vielzahl von Beschäftigungsmöglichkeiten – hier eine Auswahl:

  • Rechtsanwalt in einer Großkanzlei
  • Selbstständiger Rechtsanwalt in einer Sozietät oder als alleiniger niedergelassener Rechtsanwalt
  • Personalabteilungen von Unternehmen
  • Rechtsabteilungen von Unternehmen
  • Gewerkschaften
  • Arbeitgeberverbände
  • Im öffentlichen Dienst
  • Richter am Arbeitsgericht

Juristen haben im Arbeitsrecht gute Berufsaussichten und dürfen sich auf einen dynamischen und spannenden Arbeitsalltag freuen. Die Einstiegsgehälter liegen je nach beruflicher Ausrichtung zwischen 2.000 und 3.000 Euro im Angestelltenverhältnis, wobei es auch regionale Unterschiede bei Gehältern gibt.
Sie können aber auch weit darüber liegen und bis in den fünfstelligen Eurobereich reichen. Anders sieht es in der Selbstständigkeit aus. Hier hängen die Verdienstmöglichkeiten vom Einsatzwillen sowie von der Zahl der Kunden ab und können dementsprechend in der Anfangszeit sehr viel niedriger ausfallen.

Legalhead

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