Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen

AGB gültig ab 01.01.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die nicht-exklusive Zusammenarbeit des Arbeitgebers (‚Auftraggeber‘) mit der Legalhead GmbH  (‚Legalhead‘) zur Unterstützung bei der Anwerbung neuer Mitarbeiter.  Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Basis einzelner Aufträge für die Vermittlung von Talenten für bestimmte, vom Auftraggeber definierte Positionen.

1. Allgemeine Definitionen

In dieser Vereinbarung werden nachstehende Begriffe mit der folgenden  Bedeutung verwendet:

‚Talent‘ ist eine natürliche Person, die zum Zweck der Anstellung beim Auftraggeber vorgestellt wird. ‚Vorgestellt‘ ist ein Talent, sobald Legalhead oder ein von Legalhead vorgestelltes Talent dem Auftraggeber den Namen des Talents und/oder seiner sonstigen individuellen Daten zum Zweck der Einstellung durch den Auftraggeber mündlich oder in Textform zur Verfügung stellen.

‚Anstellung‘ ist die vertragliche Vereinbarung, mit der sich das Talent zu einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit, gleich welcher Art, für den  Auftraggeber verpflichtet (zum Beispiel durch Berater-, Dienst-, Arbeits- oder gesellschaftsrechtlichen Vertrag).

‚Bruttojahreseinkommen‘ ist das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt, das dem Talent vom Auftraggeber für die ersten 12 Monate seiner Tätigkeit im Rahmen der Anstellung gezahlt werden soll. Zusätzlich umfasst das Bruttojahreseinkommen auch alle anderen vertraglich vereinbarten Zahlungen an das Talent im Rahmen der Anstellung, die wirtschaftlich den ersten 12 Monaten der Tätigkeit zuzurechnen sind, wie z. B. 13. und 14. Monatseinkommen, Gratifikationen, Provisionsoder Bonuszahlungen, sowie Gewinnbeteiligungen, und andere  zugunsten des Talents erfolgende Zahlungen, sofern diese steuerlich als Gehaltszahlungen zugunsten des Talents anzusehen sind.

‚Probezeit‘ ist die zwischen Auftraggeber und Talent anfänglich vertraglich vereinbarte Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB), soweit diese einen Zeitraum von sechs Monaten ab der in der Anstellung vorgesehenen Aufnahme der Tätigkeit des vorgestellten Kandidaten beim Auftraggeber nicht übersteigt.

2. Inhalte der Zusammenarbeit

2.1 Die Zusammenarbeit der Parteien betrifft von Legalhead angebotene digitale Onlineund Mobile-App-Lösungen für das Zusammenführen von Auftraggeber und Talent im Human Resources/ Recruiting-Bereich („Plattform“).

2.2 Zur Nutzung von Legalhead registriert sich ein vertretungsberechtigter Ansprechpartner des Auftraggebers unter Angabe seines Namens, seiner  E-Mail-Adresse und dem gewünschten Passwort. Hierin liegt das Angebot  zum Abschluss eines Rahmenvertrages mit Legalhead. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes durch Legalhead zustande. Voraussetzung für die vollumfängliche Nutzung der Plattform ist, dass die Richtigkeit der E-Mail- Adresse dadurch bestätigt wird, dass ein an die benannte E-Mail-Adresse  gesendeter Link betätigt wird und der Account durch einen Mitarbeiter von  Legalhead freigeschaltet wird.

2.3 Ein einzelner Vermittlungsauftrag kommt ohne Bestätigung von Legalhead  zustande, indem der Auftraggeber Legalhead – durch Einstellen einer Vakanz in die Plattform, aber auch auf anderem Wege – eine genaue Stellenbeschreibung („Stellenprofil“) und seine fachlichen und persönlichen Anforderungen  an die zukünftige Fachoder Führungskraft im Hinblick auf die zu besetzende Position mitteilt („Anforderungsprofil“) und die Höhe des im Erfolgsfalle  geschuldeten Vermittlungshonorars bestätigt.

2.4 Der Auftraggeber darf in den Textfeldern für das Unternehmensprofil und für die Stellenbeschreibung keine Ansprechpartner oder Kontaktdaten aufführen. Im Übrigen ist der Auftraggeber bei der Gestaltung des Stellenprofils, des Anforderungsprofils und der Anbahnung und Abwicklung der Anstellung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, verantwortlich und stellt Legalhead von allen Schäden oder Ansprüchen Dritter aufgrund von Verstößen frei.

2.5 Die Nutzung der von Legalhead bereitgestellten Dienste und Talentprofile ist ausschließlich für den Zweck der Besetzung konkreter offener Positionen bei dem Auftraggeber gestattet. Die Nutzung zur prophylaktischen Sammlung von Talentdaten zum Aufbau eines eigenen Talentpools oder in sonstiger Weise ohne konkrete Einstellungsabsicht ist unzulässig.

3. Leistungen von Legalhead

3.1 Legalhead wird den Auftraggeber im Rahmen des jeweiligen Vermittlungsauftrags bei der Suche nach geeigneten Talenten für das genannte Stellenprofil unterstützen. Legalhead bemüht sich mittels technischen Algorithmus,  dem Auftraggeber nur solche Talente vorzuschlagen, die das Anforderungsprofil des Auftraggebers erfüllen. Legalhead wird dazu grundsätzlich das  Stellenprofil und das Anforderungsprofil auf der eigenen Plattform darstellen. Diese Talente können dann über die Plattform Interesse an dem Stellenprofil bekunden. Ein Vermittlungserfolg ist nicht geschuldet.

3.2 Legalhead ist berechtigt, im Einzelfall von einer Veröffentlichung des Profils abzusehen und eine inaktive Vakanz zu löschen; in diesem Fall wird der  Auftraggeber in Textform informiert. Zudem ist Legalhead auch ohne Mitteilung berechtigt, in dem Unternehmensprofil enthaltene Angaben über Ansprechpartner oder Kontaktdaten zu entfernen.

3.3 Legalhead verpflichtet die Talente zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben in ihrem Bewerbungsprofil, kann die Richtigkeit dieser Angaben aber allenfalls stichprobenartig überprüfen. Legalhead überprüft auch nicht die Qualifikation der Talente. Die Vorstellung eines Talents durch Legalhead  entbindet den Auftraggeber also nicht von dessen sorgfältiger Prüfung der Eignung zur Anstellung; er trägt die alleinige Verantwortung für die Talentauswahl und Anstellung.

3.4 Der jeweilige Vermittlungsauftrag ist erfüllt und das Vermittlungshonorar ist verdient, wenn eine Anstellung zwischen dem Auftraggeber bzw. verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) des Auftraggebers und dem von Legalhead vorgestellten Talent zustande gekommen ist.

3.5 Die von Legalhead angebotenen Dienste unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Die Form und Beschaffenheit der von Legalhead angebotenen Dienste kann sich daher von Zeit zu Zeit in zumutbarem Umfang ändern. Legalhead behält sich darüber hinaus vor, die Bereitstellung der Dienste (oder Funktionen innerhalb der Dienste) für einzelne oder alle Auftraggeber zeitweise oder dauerhaft einzustellen. Legalhead behält sich außerdem das Recht vor, nach eigenem Ermessen, jedoch unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung und Speicherkapazitäten festzulegen. Es obliegt den Auftraggebern, die auf Legalhead eingestellten Daten anderweitig als Sicherheitskopie abzuspeichern, damit diese auf die Daten auch dann Zugriff haben, wenn diese bei  Legalhead aufgrund einer etwaigen technischen Störung oder einer Einstellung des Dienstes oder Teilen desselben verloren gehen.

4. Entstehung, Vergütung und Regelungen des Vermittlungshonorars

4.1 Bei Anstellung eines von Legalhead vorgestellten Talents zahlt der Auftraggeber an Legalhead für die erfolgreiche Personalvermittlung das vereinbarte  Vermittlungshonorar auf Basis des zwischen dem Auftraggeber und dem  Talent vereinbarten Bruttojahreseinkommens.
Der Auftraggeber wählt innerhalb der in Ziffer 5.2 vorgesehenen Frist von 1 Woche für jeden Vermittlungsfall aus einem der zwei Honorarmodelle – das Standardmodell („Flex-Modell“) oder das Wahlmodell („Full-Refund-Modell“). Die Wahl des Honorarmodells erfolgt innerhalb einer Woche nach Abschluss des Anstellungsvertrages mit dem Talent (s. auch Ziffer 5.2).
Der Anspruch auf das Vermittlungshonorar besteht auch dann, wenn eine  Einstellung für eine andere Position erfolgt. Maßgeblich ist, dass der Kontakt, der zur Einstellung führt, durch Legalhead hergestellt wurde. Es ist unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Anstellungsverhältnis beginnt.

4.2 Ein Vermittlungshonorar fällt jedoch nicht an, wenn der Auftraggeber nachweislich bereits vor der Vorstellung durch Legalhead durch eigene andere  Recruiting-Aktivitäten einschließlich persönlicher Empfehlung im Hinblick auf die zu besetzende Position Kontakt zu dem betreffenden Talent hatte und  dies Legalhead unverzüglich nach Vorstellung des Talents mitgeteilt hat.
Eigene Recruiting-Aktivität stellt hingegen nicht dar, dass das Talent in der Vergangenheit bereits als Wissenschaftlicher Mitarbeiter oder im Rahmen  einer Station des Referendariats tätig war.

4.3 Das Vermittlungshonorar ist auch verdient, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Vorstellung eine Anstellung in einer vergleichbaren  Position erfolgt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Vermittlungsleistungen von Legalhead nicht mitursächlich für die Anstellung waren.
Das Vermittlungshonorar ist unabhängig davon verdient, ob das Talent zwischenzeitlich vom Auftraggeber abgelehnt, der Bewerbungsprozess dadurch unterbrochen und anschließend im Wege des direkten Kontakts wieder auf- genommen wurde.

4.4 Die Vermittlung von Referendaren, wissenschaftlichen Mitarbeitern oder als Praktikanten erfolgt kostenfrei.

Allerdings entsteht ein Honoraranspruch für Legalhead gemäß Ziffer 4.1, wenn das Talent innerhalb von 12 Monaten ab dem tatsächlichen Beginn der  Beschäftigung als Referendar, wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Praktikant  bei dem Auftraggeber als Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt, Verwaltungsjurist oder in einer vergleichbaren Position eingestellt wird.
Die 12-Monatsfrist beginnt somit mit dem Tag des tatsächlichen Arbeitsbeginns der honorarfreien Beschäftigung als Referendar, wissenschaftlicher  Mitarbeiter oder Praktikant. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Legalhead von dem Abschluss eines solchen Anstellungsvertrages zu informieren.

4.5 Für den Fall, dass das Anstellungsverhältnis mit dem vermittelten Talent vor Ablauf einer vereinbarten Probezeit gekündigt wird, gelten folgende Regelungen, wenn der Auftraggeber dies innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses in Textform und unter Vorlage eines Beendigungsnachweises verlangt:

Wahlmodell („Full-Refund-Modell“): Es erfolgt unverzüglich nach Geltendmachung die Rückerstattung des gezahlten Honorars.

Standardmodell („Flex-Modell“): Legalhead weist das gezahlte Honorar  als Guthaben aus. Dieses Guthaben kann ab dem tatsächlichen Austrittsdatum des Talents für die Dauer von 12 Monaten für zukünftige Vermittlungen verrechnet werden.

5. Fälligkeit des Honorars; Information- und Auskunftspflicht

5.1 Das Legalhead zustehende Honorar versteht sich netto und ist damit zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer zu entrichten. Das Zahlungsziel beträgt  21 Kalendertage ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber.

5.2 Der Auftraggeber wird Legalhead innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss mit dem Talent das Bruttojahreseinkommen, den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und die Probezeit sowie das gewählte Honorarmodell und seine Rechnungsadresse in Form eines Status-Updates, geloggten Placements oder einer E-Mail schriftlich mitteilen. 
Wird das Honorarmodell vom Auftraggeber nicht aktiv gewählt oder die Vertragsdetails nicht mitgeteilt, sieht Legalhead zur Sicherstellung der  Abrechnung das Standardmodell („Flex-Modell“) als standardmäßige  vertragliche Abrechnungsgrundlage vor.

5.3 Auf Verlangen von Legalhead ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Berechnung des Vermittlungshonorars nötigen Daten durch (ggfs. auszugsweise) Vorlage des Anstellungsvertrages nebst zugehöriger weiterer Abreden oder auf andere geeignete Weise nachzuweisen. 
In begründeten Fällen kann Legalhead verlangen, das angegebene Brutto- jahreseinkommen mittels Lohnabrechnungen oder vergleichbare Unterlagen  der ersten 12 Monate zu kontrollieren und gegebenenfalls Differenzen nachberechnen.

6. Empfehlungsprogramm

Legalhead bietet ein Empfehlungsprogramm für Auftraggeber an. Für die erfolgreiche Empfehlung eines Neukunden, die zu einem Vermittlungsabschluss führt, erhält der werbende Auftraggeber eine Gutschrift in Höhe von EUR 500,00 auf die nächste eigene Vermittlungsgebühr. 

Voraussetzung ist (i), dass der Neukunde gegenüber Legalhead bestätigt, dass er durch den Auftraggeber geworben wurde (ii), dass der Neukunde ein Talent zahlungspflichtig durch eine Vermittlung von Legalhead im Sinne der

Ziffer 1. dieser AGB angestellt hat (iii), dass eine gegebenenfalls vereinbarte Probezeit des Talents erfolgreich beendet ist und (iv), dass der Neukunde das Vermittlungshonorar an Legalhead vollständig entrichtet hat.  

7. Verschwiegenheitspflicht

7.1 Personalprofile und persönliche Daten von Talenten sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben  werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihm vorgestellten Talente Stillschweigen zu bewahren. Referenzauskünfte dürfen nur nach Rücksprache mit dem vorgestellten Talent eingeholt werden.

7.2 Gibt der Auftraggeber die Daten eines Talents an Dritte weiter und erhält dieser dort eine Anstellung, ist der Auftraggeber Legalhead zum Ersatz des entgangenen Honoraranspruchs verpflichtet. Verlangt Legalhead Schadensersatz, richtet sich dieser nach dem Honoraranspruch, welchen Legalhead bei erfolgreicher Vermittlung an den Auftraggeber ausgehend von dem im Stellenprofil im Mittelwert benannten Bruttojahresgehalt hätte beanspruchen können.  Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Legalhead  einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweist.

7.3 Weitergehende Vorgaben des Datenschutzes bleiben unberührt.

8. Verfügbarkeit, Haftungsausschluss bzw. -beschränkung

8.1 Legalhead gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im  Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, auf denen die Server wegen routinemäßiger und zuvor angekündigter Wartungsarbeiten oder Störungen außerhalb des Einflussbereiches von Legalhead nicht verfügbar sind.

8.2 Legalhead haftet unbegrenzt für Schäden, die von Legalhead vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 
In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Legalhead bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht, so genannte Kardinalpflicht im Sinne der Rechtsprechung, ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung Sie sich deswegen regelmäßig verlassen dürfen.

8.3 Eine bestehende Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht wird auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. 
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.4 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach §§ 44, 44a TKG und bei Übernahme einer Garantie, bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. 
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Legalhead entsprechend.

9. Beendigung des Vertrages

9.1 Der jeweilige Vermittlungsauftrag endet automatisch mit einer erfolgreichen Vermittlung und der damit erfolgten Stellenbesetzung.

Eine Kündigung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann die Position aber eigenständig besetzen oder unbesetzt lassen. In diesem Fall wird er die Vakanz selbst unverzüglich deaktivieren oder Legalhead in Textform informieren.

9.2 Der Rahmenvertrag kann von Legalhead mit einer Frist von vier Wochen, vom Auftraggeber ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung des Auftraggebers kann etwa per Post an die Legalhead GmbHoder per E-Mail an info@legalhead.de gesendet werden. Zudem stellt Legalhead auf der Plattform einen Kündigungsbutton bereit. Zum Schutz der Daten vor unbefugten Dritten behält Legalhead es sich vor, eine Identitätsfeststellung vorzunehmen, z. B. durch Abfrage des Benutzernamens und der bei Legalhead registrierten E-Mail-Adresse.

9.3 Die Kündigung des Rahmenvertrages lässt bestehende Vermittlungsaufträge unberührt, sodass Legalhead ein Honoraranspruch auch zusteht, wenn eine Anstellung erst später erfolgt.

9.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung oder eines einzelnen Vermittlungsauftrages bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung nicht nur eines einzelnen Vermittlungsauftrages durch Legalhead liegt insbesondere vor, wenn ein Auftraggeber wiederholt  irreführende oder anderweitig rechtswidrige Stellenprofile eingestellt hat, wiederholt Kontaktdaten oder Ansprechpartner in das Unternehmensprofil angegeben hat oder Anhaltspunkte vorliegen, dass die ausgeschriebene Stelle gar nicht mit von Legalhead vorgestellten Talenten besetzt werden soll.

10. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

10.1 Legalhead erhält für die Dauer des Rahmenvertrages vom Auftraggeber die Erlaubnis, auf der Webseite https://legalhead.de und in den Legalhead-Apps für iOS und Android das Logo und den Namen des Auftraggebers zu verwenden. Die Erlaubnis ist jederzeit widerruflich.

10.2 Soweit Legalhead Logo und Name des Auftraggebers auch bei Presse- und Marketingaktivitäten, insbesondere für Werbezwecke bei Flyern und Roll-Up Displays, nutzen will, wird eine ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers eingeholt.

11. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Legalhead behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung widerspricht. Bei der Bekanntgabe der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Legalhead auf die Frist und die Folge der Nichterhebung eines Widerspruchs hinweisen.

12. Sonstiges

12.1 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Legalhead zur Unterstützung bei der Anwerbung neuer Mitarbeiter ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Legalhead dies mit dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich vereinbart.

12.3 Erfüllungsort ist der Sitz von Legalhead.

12.4 Als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, vereinbaren die Parteien den Sitz der Geschäftsleitung von Legalhead in Düsseldorf.

12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche Regelung treten, die den mit der unwirksamen und lückenhaften Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht, aber wirksam ist. Dasselbe soll im Falle einer Lücke gelten.

Stand: 01.01.2026

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